Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen · Ilanz/Glion

Graubünden · BFS 3619 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen

Die Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in Ilanz/Glion (Graubünden) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ilanz/Glion, in denen «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 25BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 71

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für öffentliche oder für öffentlichen Interessen dienende Anlagen bestimmt. Gegenüber angrenzenden Zonen gelten sinngemäß deren Grenz- und Gebäudeabstände, mindestens aber von 2.5 m bzw. 5.0 m. Die übrigen Zonenvorschriften der angrenzenden Zonen sind bei der Erstellung von Bauten und Anlagen angemessen zu berücksichtigen.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 39BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 13

- Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ES III)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 2.5 mArt. 25, S. 710.80
Gebäudeabstand≥ 5 mArt. 25, S. 710.80

Extrahiert aus der BZO Ilanz/Glion. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

Was gilt in der Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in Ilanz/Glion?
Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Ilanz/Glion erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, Gebäudeabstand ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Ilanz/Glion. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ilanz/Glion?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ilanz/Glion ein?
Baugesuche in Ilanz/Glion laufen über eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich). Zuständig ist Bauamt (Abteilung Planung und Bau), Rathaus, 3. Stock, Plazza Cumin 9, Postfach 90, 7130 Ilanz. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in der BZO Ilanz/Glion?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Ilanz/Glion erwähnen die Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen namentlich, darunter Art. 25, Art. 39. BZO Ilanz/Glion lesen →

Weitere Zonen in Ilanz/Glion