Zone Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen · Ilanz/Glion
Graubünden · BFS 3619 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen
Die Zone Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen in Ilanz/Glion (Graubünden) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudelänge ≤ 12 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Abteilung Planung und Bau)
- 081 920 15 70
- leano.ulrich@ilanz-glion.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ilanz/Glion, in denen «Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 39BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 74
Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen 1 In der Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen darf keine anrechenbare Bruttogeschossfläche erstellt werden. Bestehende Bauten dürfen in ihrem bisherigem Zweck weitergenutzt und massvoll erweitert oder gemäss Abs. 2 umgenutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine hinreichende Erschliessung wie in den übrigen Bauzonen. 2 Zulässig ist die Erstellung von eingeschossigen Bauten bis 40 m2 Grundfläche und eine maximale Gebäudelänge von 12 m (Parkierungsanlagen, Geräteschuppen, Gartenlauben usw. sowie unterirdische Bauten, Abstellplätze und Zufahrten). 3 Oberirdische, geschlossene Parkierungseinrichtungen sind nur zu bewilligen, wenn den Belangen des Ort- und Landschaftsbildes angemessene Beachtung geschenkt wird. 4 Im Ortsbildschutzbereich gemäss Generellem Gestaltungsplan sind nur Bauten zulässig, die dem Schutzanliegen nicht entgegenstehen. Insbesondere Parkierungsanlagen können mit zusätzlichen gestalterischen Auflagen verbunden werden. Geschlossene Garagenbauten sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 39, S. 74 | 0.80 |
| Gebäudelänge | ≤ 12 m | Art. 39, S. 74 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Ilanz/Glion. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen
Was gilt in der Zone Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen in Ilanz/Glion?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ilanz/Glion?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ilanz/Glion ein?
Wo steht die Zone Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen in der BZO Ilanz/Glion?
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