Zone Campingzone · Ilanz/Glion

Graubünden · BFS 3619 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen

Die Zone Campingzone in Ilanz/Glion (Graubünden) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Ilanz/Glion, in denen «Campingzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 45BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 14

- Campingzone (ES III)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 46BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 30

Campingzone* 1 Die Campingzone ist für Campingplätze bestimmt.1 Es sind ausschliesslich betrieblich notwendige feste Bauten und Anlagen zulässig wie sanitäre Anlagen, Verkaufskioske und Restaurants sowie eine beschränkte Anzahl Cabins zur Vermietung. Die zulässigen Bereiche sind in einem Arealplan festzulegen. 2 Für die betrieblichen Hauptbauten ist die maximale traufseitige Fassadenhöhe auf 5 m, die maximale Gesamthöhe auf 11 m beschränkt. Für betriebliche Nebenbauten ist die maximale Gesamthöhe auf 5 m beschränkt. Die Cabins sind einheitlich zu gestalten und dürfen eine maximale Grundfläche von 25 m2 sowie eine Gesamthöhe von 3.80 m nicht überschreiten. 3 Bauten und Anlagen haben sich gut in die Landschaft einzuordnen. Die Baubehörde trifft bei Bedarf Anordnungen bezüglich Lage, Stellung und Gestaltung der Bauten.

1Betreffend Campieren ausserhalb von Campingplätzen vgl. Art. 19 Polizeigesetz (RlG 41.1) 30 Baugesetz 72.1 4 Der Betrieb eines Campingplatzes bedarf einer Betriebsbewilligung des Gemeindevorstands. Diese wird nur erteilt, wenn

–alle erforderlichen sanitären Anlagen vorhanden sind,

–eine vom Gemeindevorstand genehmigte Campingordnung vorliegt, welche namentlich auch die zulässigen Anteile an Cabins und Ganzjahres-Standplätzen regelt, soweit im Gestaltungskonzept eine derartige Regelung fehlt.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe traufseitig≤ 5 mArt. 46, S. 300.90
Gesamthöhe≤ 11 mArt. 46, S. 300.85

Extrahiert aus der BZO Ilanz/Glion. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Campingzone

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ilanz/Glion?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Ilanz/Glion ein?
Baugesuche in Ilanz/Glion laufen über eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich). Zuständig ist Bauamt (Abteilung Planung und Bau), Rathaus, 3. Stock, Plazza Cumin 9, Postfach 90, 7130 Ilanz. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Campingzone in der BZO Ilanz/Glion?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Ilanz/Glion erwähnen die Zone Campingzone namentlich, darunter Art. 45, Art. 46. BZO Ilanz/Glion lesen →

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