Zone Campingzone · Ilanz/Glion
Graubünden · BFS 3619 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen
Die Zone Campingzone in Ilanz/Glion (Graubünden) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Digitale Plattform, dazu zwei Plansätze in Papier
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Abteilung Planung und Bau)
- 081 920 15 70
- leano.ulrich@ilanz-glion.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Ilanz/Glion, in denen «Campingzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 45BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 14
- Campingzone (ES III)
Art. 46BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 30
Campingzone* 1 Die Campingzone ist für Campingplätze bestimmt.1 Es sind ausschliesslich betrieblich notwendige feste Bauten und Anlagen zulässig wie sanitäre Anlagen, Verkaufskioske und Restaurants sowie eine beschränkte Anzahl Cabins zur Vermietung. Die zulässigen Bereiche sind in einem Arealplan festzulegen. 2 Für die betrieblichen Hauptbauten ist die maximale traufseitige Fassadenhöhe auf 5 m, die maximale Gesamthöhe auf 11 m beschränkt. Für betriebliche Nebenbauten ist die maximale Gesamthöhe auf 5 m beschränkt. Die Cabins sind einheitlich zu gestalten und dürfen eine maximale Grundfläche von 25 m2 sowie eine Gesamthöhe von 3.80 m nicht überschreiten. 3 Bauten und Anlagen haben sich gut in die Landschaft einzuordnen. Die Baubehörde trifft bei Bedarf Anordnungen bezüglich Lage, Stellung und Gestaltung der Bauten.
1Betreffend Campieren ausserhalb von Campingplätzen vgl. Art. 19 Polizeigesetz (RlG 41.1) 30 Baugesetz 72.1 4 Der Betrieb eines Campingplatzes bedarf einer Betriebsbewilligung des Gemeindevorstands. Diese wird nur erteilt, wenn
–alle erforderlichen sanitären Anlagen vorhanden sind,
–eine vom Gemeindevorstand genehmigte Campingordnung vorliegt, welche namentlich auch die zulässigen Anteile an Cabins und Ganzjahres-Standplätzen regelt, soweit im Gestaltungskonzept eine derartige Regelung fehlt.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 5 m | Art. 46, S. 30 | 0.90 |
| Gesamthöhe | ≤ 11 m | Art. 46, S. 30 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Ilanz/Glion. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Campingzone
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Ilanz/Glion?
Wo reiche ich das Baugesuch in Ilanz/Glion ein?
Wo steht die Zone Campingzone in der BZO Ilanz/Glion?
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