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BZO Sargans
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · St. Gallen · BZO-Index · Original-PDF
52 von 52 Artikeln
- Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1GeltungsbereichS. 4
- Art. 2ZielsetzungS. 4
- Art. 3ZuständigkeitS. 4
- Planungsmittel
- Art. 4PlanungsmittelS. 5
- Art. 5RichtpläneS. 5
- Zonenvorschriften
- Art. 6RegelbauweiseS. 6
- Art. 7Wohnzone WES. 7
- Art. 8Kernzonen K1 und K2S. 7
- Art. 9Kernzone K3S. 7
- Art. 9bisGrünzoneS. 7
- Art. 9terKernzone BahnhofS. 7
- Art. 10Zone für öffentliche Bauten und AnlagenS. 7
- Art. 10bisUnterirdische IntensiverholungszoneS. 8
- Art. 10terUnterirdische IndustriezoneS. 8
- Art. 11LandwirtschaftszoneS. 8
- Art. 12Übriges GemeindegebietS. 8
- Bauvorschriften
- Art. 13Gesamtüberbauung, besondere BauweiseS. 9
- Art. 14Gesamtüberbauung mit MehrausnützungS. 9
- Art. 16Kleiner und grosser GrenzabstandS. 10
- Art. 17Gebäudelänge, MehrlängenzuschlagS. 11
- Art. 18Berechnung der GeschosszahlS. 12
- Art. 19FirsthöheS. 13
- Weitere Bestimmungen im Text
- Art. 15Wo weder durch Baureglement noch durch Ueberbauungsplan etwas anderesS. 9
- Art. 20DachformenS. 15
- Art. 21Dachaufbauten und -einschnitte imS. 15
- Art. 21bisArt. 32 BauR1S. 29
- Art. 22Technisch notwendige Dachaufbauten wie Kamine, Ventilationszüge, LiftaufbautenS. 16
- Art. 23Reklamen müssen in ihrer Grösse, Ausführung und Häufigkeit in einemS. 16
- Art. 24Abstände von Strassen, Wäldern, Gewässern und RebparzellenS. 16
- Art. 25AbstellflächenS. 18
- Art. 26Es gilt die geschlossenen BauweiseS. 33
- Art. 27Zufahrten zu Einzelgaragen dürfen höchstens 15%, Zufahrten zu SammelgaragenS. 19
- Art. 28Bauteile die über die Fassade der Hauptbaute vorstehen und sich als solcheS. 20
- Art. 29VorbautenS. 21
- Art. 30Bauten und Bauteile gelten als unterirdisch und sind im Sinne von Art. 56 Abs. …S. 21
- Art. 31Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses für die Schaffung von Wohn-S. 21
- Art. 32Im Gefahrengebiet I dürfen keine Bauten erstellt oder erweitert werden, die demS. 22
- Art. 33Lichte Raumhöhe für Wohn- und GeschäftshäuserS. 23
- Art. 34Ausschliesslich oder mehrheitlich nach Norden orientierte Wohnungen sind nichtS. 23
- Art. 35Zu jeder Wohnung sind ausreichende Aufbewahrungsmöglichkeiten für GeräteS. 23
- Art. 37Die begehbare Breite für Treppen, Gänge und Podeste muss mindestens betragenS. 23
- Art. 38Für jede Wohnung und für separate Läden und Werkstätten ist eine eigene leichtS. 23
- Art. 39—S. 24
- Art. 40Bei Gesamtüberbauungen und Mehrfamilienhäusern sind auf privatem GrundS. 24
- Art. 41Bei der Ausführung von Bauarbeiten jeder Art sind alle zum Schutze der …S. 25
- Art. 42Die Benützung von öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen für das Aufstellen …S. 25
- Art. 43Bauten dürfen erst bezogen werden, wenn der innere Ausbau vollendet, die BauteS. 25
- Art. 44Den vom Gemeinderat beauftragten Kontrollorganen ist unaufgefordert schriftlichS. 26
- Art. 45Die Bewilligungspflicht wird gestützt auf Art. 78 Abs. 3 des Baugesetzes aufS. 27
- Art. 46Für das Baugesuch ist ein bei der Gemeinde erhältliches Formular zu verwendenS. 27
- Art. 47Für die Behandlung des Baugesuches und für die baupolizeilichen Leistungen wieS. 29
- Art. 48Dieses Baureglement tritt mit der Genehmigung durch das kantonale …S. 29
Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.