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BZO Sargans

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · St. Gallen · BZO-Index · Original-PDF

52 von 52 Artikeln
  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 1GeltungsbereichS. 4
  3. Art. 2ZielsetzungS. 4
  4. Art. 3ZuständigkeitS. 4
  5. Planungsmittel
  6. Art. 4PlanungsmittelS. 5
  7. Art. 5RichtpläneS. 5
  8. Zonenvorschriften
  9. Art. 6RegelbauweiseS. 6
  10. Art. 7Wohnzone WES. 7
  11. Art. 8Kernzonen K1 und K2S. 7
  12. Art. 9Kernzone K3S. 7
  13. Art. 9bisGrünzoneS. 7
  14. Art. 9terKernzone BahnhofS. 7
  15. Art. 10Zone für öffentliche Bauten und AnlagenS. 7
  16. Art. 10bisUnterirdische IntensiverholungszoneS. 8
  17. Art. 10terUnterirdische IndustriezoneS. 8
  18. Art. 11LandwirtschaftszoneS. 8
  19. Art. 12Übriges GemeindegebietS. 8
  20. Bauvorschriften
  21. Art. 13Gesamtüberbauung, besondere BauweiseS. 9
  22. Art. 14Gesamtüberbauung mit MehrausnützungS. 9
  23. Art. 16Kleiner und grosser GrenzabstandS. 10
  24. Art. 17Gebäudelänge, MehrlängenzuschlagS. 11
  25. Art. 18Berechnung der GeschosszahlS. 12
  26. Art. 19FirsthöheS. 13
  27. Weitere Bestimmungen im Text
  28. Art. 15Wo weder durch Baureglement noch durch Ueberbauungsplan etwas anderesS. 9
  29. Art. 20DachformenS. 15
  30. Art. 21Dachaufbauten und -einschnitte imS. 15
  31. Art. 21bisArt. 32 BauR1S. 29
  32. Art. 22Technisch notwendige Dachaufbauten wie Kamine, Ventilationszüge, LiftaufbautenS. 16
  33. Art. 23Reklamen müssen in ihrer Grösse, Ausführung und Häufigkeit in einemS. 16
  34. Art. 24Abstände von Strassen, Wäldern, Gewässern und RebparzellenS. 16
  35. Art. 25AbstellflächenS. 18
  36. Art. 26Es gilt die geschlossenen BauweiseS. 33
  37. Art. 27Zufahrten zu Einzelgaragen dürfen höchstens 15%, Zufahrten zu SammelgaragenS. 19
  38. Art. 28Bauteile die über die Fassade der Hauptbaute vorstehen und sich als solcheS. 20
  39. Art. 29VorbautenS. 21
  40. Art. 30Bauten und Bauteile gelten als unterirdisch und sind im Sinne von Art. 56 Abs. …S. 21
  41. Art. 31Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses für die Schaffung von Wohn-S. 21
  42. Art. 32Im Gefahrengebiet I dürfen keine Bauten erstellt oder erweitert werden, die demS. 22
  43. Art. 33Lichte Raumhöhe für Wohn- und GeschäftshäuserS. 23
  44. Art. 34Ausschliesslich oder mehrheitlich nach Norden orientierte Wohnungen sind nichtS. 23
  45. Art. 35Zu jeder Wohnung sind ausreichende Aufbewahrungsmöglichkeiten für GeräteS. 23
  46. Art. 37Die begehbare Breite für Treppen, Gänge und Podeste muss mindestens betragenS. 23
  47. Art. 38Für jede Wohnung und für separate Läden und Werkstätten ist eine eigene leichtS. 23
  48. Art. 39—S. 24
  49. Art. 40Bei Gesamtüberbauungen und Mehrfamilienhäusern sind auf privatem GrundS. 24
  50. Art. 41Bei der Ausführung von Bauarbeiten jeder Art sind alle zum Schutze der …S. 25
  51. Art. 42Die Benützung von öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen für das Aufstellen …S. 25
  52. Art. 43Bauten dürfen erst bezogen werden, wenn der innere Ausbau vollendet, die BauteS. 25
  53. Art. 44Den vom Gemeinderat beauftragten Kontrollorganen ist unaufgefordert schriftlichS. 26
  54. Art. 45Die Bewilligungspflicht wird gestützt auf Art. 78 Abs. 3 des Baugesetzes aufS. 27
  55. Art. 46Für das Baugesuch ist ein bei der Gemeinde erhältliches Formular zu verwendenS. 27
  56. Art. 47Für die Behandlung des Baugesuches und für die baupolizeilichen Leistungen wieS. 29
  57. Art. 48Dieses Baureglement tritt mit der Genehmigung durch das kantonale …S. 29

Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.