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Art. 11 · Landwirtschaftszone

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 8 · Original-PDF

Bauten haben einen allseitigen Grenzabstand von 5 m einzuhalten. Gegenüber angrenzenden Bauzonen gelten deren Grenz- und Gebäude-abstände, mindestens aber 5 m. Für freistehende Wohnbauten gelten die Bauvorschriften der Wohnzone W2.

Übriges Gemeindegebiet

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.