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Art. 33 · Lichte Raumhöhe für Wohn- und Geschäftshäuser

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 23 · Original-PDF

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–Aufenthaltsräume mindestens 2.3 m

–Einstell- und Kellerräume mindestens 2.1 m Bei nicht waagrechter Decke ist die lichte Raumhöhe über mindestens 2/3 der Bodenfläche einzuhalten. Die Bodenfläche von Wohnräumen muss mindestens 10 m2, jene von Schlaf- und Arbeitsräumen mindestens 9 m2 betragen. Lichtmass der Fensterflächen von Aufenthaltsräumen in Wohnbauten: mindestens 10% der Bodenfläche. Treppenhäuser müssen gut beleuchtet und genügend belüftbar sein. Brüstungen von begehbaren Flachdächern haben eine Höhe von 1.1 m ab Flachdachboden aufzuweisen, Balkongeländer eine solche von 0.9 m.

Beleuchtung, Belichtung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.