← BZO Sargans · Inhaltsverzeichnis

Art. 17 · Gebäudelänge, Mehrlängenzuschlag

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 11 · Original-PDF

Gebäudelänge z G g z g G Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sich diese nach der senkrechten Projektion auf die Verlängerung des längsten geraden Fassadenteils. An- und Vorbauten gemäss Art. 28 und 29 fallen für die Bemessung der Gebäudelänge nicht in Betracht.

Bei Gebäudelängen von mehr als 15 bzw. 18 m erhöhen sich die zonengemässen Grenzabstände um 1/3 der Mehrlänge bis auf die im Zonenschema (Art. 6) angegebenen Maximalwerte.

Für Nebenbauten im Sinne von Art. 28 Abs. 1 gilt der Mehrlängenzuschlag nicht. Gebäudelänge Mehrlängenzuschlag G = grosser Grenzabstand Mehrlänge z = Mehrlängenzuschlag g = kleiner Grenzabstand 3 = ________ L = max. erlaubte Gebäudelänge ohne Mehrlängenzuschlag ( 15 m bzw. 18 m ) Flächenausgleich Baugesetz Art. 65 G = grosser Grenzabstand g g = kleiner Grenzabstand z = Mehrlängenzuschlag Mehrlänge ________ 3 = z L Mehrlänge

z z F2 = F1 F2 = F1 F1 G Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 12 -

2)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.