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Art. 31 · Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses für die Schaffung von Wohn-

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 21 · Original-PDF

, Schlaf- und Arbeitsräumen sind gestattet, sofern die Abgrabungshöhe im Mittel der zugehörigen Fassadenseite nicht mehr als einen Meter beträgt. Wenn keine Beeinträchtigung der baulichen und landschaftlichen Umgebung zu befürchten ist, kann der Gemeinderat für Garagen-zufahrten oder Kellereingänge grössere Abgrabungen bis zu 2 m Tiefe gestatten, sofern sie gesamthaft die halbe Länge der Hauptfassade nicht überschreiten. Auffüllungen dürfen nicht verunstaltend wirken und haben sich dem natürlichen Terrainverlauf weitgehend anzupassen. Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 22 -

Gefahrengebiete

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.