← BZO Sargans · Inhaltsverzeichnis

Art. 9ter · Kernzone Bahnhof

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 7 · Original-PDF

Die Kernzone Bahnhof umfasst das erweiterte Bahnhofgebiet. Es sind Dienstleistungsbetriebe, Gaststätten und Wohnbauten zulässig. Die Betriebe dürfen sich nur mässig störend auswirken. Die wesentlichen Bauten und Anlageteile werden im Rahmen eines Sondernutzungsplanes (Überbauungsplan) festgelegt.

Zone für öffentliche Bautenund Anlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.