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Art. 15 · Wo weder durch Baureglement noch durch Ueberbauungsplan etwas anderes
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 9 · Original-PDF
bestimmt wird, gilt offene Bauweise. Bei offener Bauweise werden die Bauten allseitig freistehend erstellt. Doppelhäuser sind jedoch zulässig. Bei geschlossener Bauweise müssen die Bauten seitlich an die Grenze und an die Baulinie gestellt werden. Seitlich ist eine Brandmauer zu errichten. Gegenüber Grundstücken in Gebieten mit offener Bauweise sind die Grenzund Gebäudeabstände und die Mehrlängenzuschläge der offenen Bauweise einzuhalten. Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 10 -
Kleiner und grosser Grenzabstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.