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Art. 45 · Die Bewilligungspflicht wird gestützt auf Art. 78 Abs. 3 des Baugesetzes auf

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 27 · Original-PDF

sämtliche Aussenreklamen sowie auf Radio- und Fernsehantennen ausgedehnt. Ausgenommen sind Angebotstafeln bis 1.2 m2 Fläche und unbeleuchtete Firmenanschriften bis 0.5 m2 Fläche.

Form des Baugesuches

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.