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Art. 16 · Kleiner und grosser Grenzabstand

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 10 · Original-PDF

g G 2 A = G+g g G g G G+g 2 * * G+g Der grosse Grenzabstand ist auf der am stärksten nach Süden gerichteten Längsfassade, der kleine Grenzabstand auf den übrigen Gebäudeseiten einzuhalten. Weist eine Baute nach Ost und West orientierte Längsfassaden auf, so ist der grosse Grenzabstand wahlweise vor der einen der beiden Längsfassaden einzuhalten. Bei annähernd gleichwertigen Süd- und Westfassaden kann der Gemeinderat die Aufteilung der Summe des grossen und kleinen Grenzabstandes je zur Hälfte auf beide Fassaden gestatten. A = Gebäudeabstand G = grosser Grenzabstand G = kleiner Grenzabstand * = annähernd gleichwertige Süd - und Westfassade A = g+g g g N A = G+g A = G+g Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 11 -

Gebäudelänge, Mehrlängenzuschlag

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.