Art. 12 · Übriges Gemeindegebiet
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 8 · Original-PDF
Bauten haben einen allseitigen Grenzabstand von 5 m einzuhalten. Gegenüber angrenzenden Bauzonen gelten deren Grenz- und Gebäude-abstände, mindestens aber 5 m. Soweit Wohnbauten zulässig sind, unterstehen sie den Bauvorschriften der Wohnzone W2.
1) Art. 10bis eingefügt durch Nachtrag vom 13. Juni 2003 3) Art. 10ter eingefügt durch Nachtrag vom 16. Juni 2008 5) Art. 9ter eingefügt durch Nachtrag vom 19. Dezember 2008 Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 9 -
4. Bauvorschriften 4.1 Überbauungsvorschriften
Gesamtüberbauung besondere Bauweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.