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BZO Ebnat-Kappel
BZO Baureglement 2007 · St. Gallen · BZO-Index · Original-PDF
47 von 47 Artikeln
- Art. 1GeltungsbereichS. 2
- Art. 2Vorbehalt kantonalen und eidgenössischen RechtsS. 2
- Art. 3ZuständigkeitS. 2
- Art. 4PlanungsmittelS. 2
- Art. 5RichtplanS. 2
- Art. 6Erlass und Revision des RichtplanesS. 3
- Art. 7EinsichtnahmeS. 3
- Art. 8ZoneneinteilungS. 3
- Art. 9Tabelle der GrundmasseS. 4
- Art. 10Ergänzende Vorschriften zu den BauzonenS. 6
- Art. 11Landwirtschaftszone LS. 6
- Art. 12Grünzonen GS. 6
- Art. 13Übriges Gemeindegebiet UeGS. 6
- Art. 14Zone Skiabfahrts- und SkiübungsgeländeS. 6
- Art. 15Offene BauweiseS. 7
- Art. 16GrenzabstandS. 7
- Art. 17GebäudelängeS. 7
- Art. 18Gebäudehöhe, FirsthöheS. 7
- Art. 19Berechnung der GeschosszahlS. 8
- Art. 20StrassenabständeS. 8
- Art. 21WaldabstandS. 8
- Art. 22GewässerabstandS. 9
- Art. 23Anbauten, NebenbautenS. 9
- Art. 24VorbautenS. 9
- Art. 26Dachaufbauten und -einschnitte, DachgestaltungS. 10
- Art. 27Technisch bedingte Dachaufbauten; Sonnenkollektoren; AntennenanlagenS. 10
- Art. 28Abstellflächen für MotorfahrzeugeS. 11
- Art. 29Ausfahrten und Vorplätze, HofzufahrtenS. 11
- Art. 30KinderspielplätzeS. 12
- Art. 31Terraingestaltung, Abgrabungen, AuffüllungenS. 12
- Art. 32MindestmasseS. 13
- Art. 33Besonnung, Belüftung und BelichtungS. 13
- Art. 34AllgemeinesS. 14
- Art. 35OrtsbildS. 14
- Art. 36Schutz von KultureinzelobjekteS. 14
- Art. 37Schutzbestimmungen für BauarbeitenS. 14
- Weitere Bestimmungen im Text
- Art. 25Als unterirdisch gilt eine Baute, wenn sie (mit Ausnahme des Eingangs) im MittelS. 9
- Art. 38Der gesteigerte Gemeingebrauch von öffentlichen Strassen, Wegen und PlätzenS. 15
- Art. 39Bauten dürfen erst bezogen werden, wenn der innere Ausbau vollendet, die BauteS. 15
- Art. 40Der Bauverwaltung bzw. den zuständigen Baukontrollorganen sind rechtzeitig …S. 15
- Art. 41—S. 16
- Art. 42Für das Baugesuch ist das bei der Gemeinde erhältliche Baugesuchsformular zuS. 17
- Art. 43Bevor das Baugesuch eingereicht wird, sind Visiere aufzustellen, welche …S. 18
- Art. 44Die Baubewilligung erlischt, wenn die Bauarbeiten nicht innert Jahresfrist nach …S. 18
- Art. 45Für die Behandlung des Baugesuches und die baupolizeilichen Leistungen wieS. 18
- Art. 46Dieses Baureglement tritt mit der Genehmigung durch das kantonale …S. 18
- Art. 60Gebäudehöhen I SpezialfälleS. 24
Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.