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Art. 3 · Zuständigkeit

BZO Baureglement 2007 · S. 2 · Original-PDF

Die Ortsplanung, die örtliche Baupolizei sowie der Vollzug dieses Reglements sind Sache des Gemeinderates. Zur Vorbereitung der Geschäfte kann der Gemeinderat eine Baukommission einsetzen und/oder externe Berater beiziehen.

II. PLANUNGSMITTEL

Planungsmittel

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.