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Art. 4 · Planungsmittel

BZO Baureglement 2007 · S. 2 · Original-PDF

Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung dienen neben dem Baureglement, der Zonenplan, der Überbauungsplan, der Gestaltungsplan, Deponie- und Abbaupläne, die Schutzverordnung sowie der Richtplan mit dem Stand der Erschliessung als Planungsmittel. Zonen-, Überbauungs- und Gestaltungspläne, Deponie- und Abbaupläne, Schutzverordnung und Baureglement sind als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen für jedermann verbindlich. Der Richtplan ist für die mit der Planung beauftragten Organe und Behörden wegleitend.

Richtplan

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.