← BZO Ebnat-Kappel · Inhaltsverzeichnis

Art. 32 · Mindestmasse

BZO Baureglement 2007 · S. 13 · Original-PDF

Raumhöhe: Lichte Raumhöhe für Wohn- und Geschäftshäuser: - Aufenthaltsräume/Arbeitsräume mind. 2.30 m - Einstell-, Estrich- und Kellerräume mind. 2.10 m - Bei nicht waagrechter Decke ist die vorgeschriebene lichte Raumhöhe über mindestens 6.0 m 2 der Bodenfläche pro Zimmer einzuhalten. - Bei Um- und Anbauten von Wohnhäusern mit geringer Raumhöhe kann der Gemeinderat Ausnahmebewilligungen erteilen. Bodenfläche: Die Bodenfläche von Wohn- und Schlafzimmern muss mindestens 8.0 m 2 betragen. Fensterfläche: Das Rahmenlichtmass der Fensterfläche von Aufenthaltsräumen muss mindestens 1/10 der Bodenfläche betragen, ausgenommen sind Küchen. Treppenhäuser: Die begehbare Breite für Treppen, Gänge und Podeste für Wohnungszugänge muss mindestens betragen:

a)0.90 m in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in höchstens zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern.

b)1.20 m in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 2 Vollgeschossen. Brüstungen: Geländer und Brüstungen sind unfallverhindernd zu gestalten. Massgebend sind die Richtlinien und Empfehlungen der SIA (Schweizerische Ingenieuren- und Architektenvereinigung), der SUVA (Schweizerische Unfall Versicherungs-Anstalt) und der BFU (Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung). Abstellräume: Zu jeder Wohnung sind ausreichend Aufbewahrungsmöglichkeiten für Kleider, Putzmittel, usw. zu schaffen; ausserdem ist für jede Wohnung ein Abstellraum von ausreichender Grösse vorgeschrieben. In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges gemeinsame Abstellräume, insbesondere für Kinderwagen und Velos vorzusehen, deren Grösse 1/25 der anrechenbaren Wohngeschossfläche zu betragen hat. Kehrichtcontainer: In oder bei Gebäuden mit 6 und mehr Wohnungen oder Betrieben mit erheblichem Kehrichtanfall sind Einrichtungen für das Bereitstellen von Containern in genügender Zahl zu schaffen. Bei der Anlage von Containerplätzen ausserhalb von Gebäuden sind Verkehrssicherheit, Ästhetik und Ordnung zu berücksichtigen.

Besonnung, Belüftung und Belichtung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.