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Art. 44 · Die Baubewilligung erlischt, wenn die Bauarbeiten nicht innert Jahresfrist nach …
BZO Baureglement 2007 · S. 18 · Original-PDF
Eintritt der Rechtskraft begonnen werden. Begonnene Arbeiten müssen ohne erhebliche Unterbrechung zu Ende geführt werden. Bleiben sie länger als ein Jahr eingestellt, so erlischt die Baubewilligung. Die Fristen können auf begründetes, vor Ablauf der Bewilligung eingereichtes Gesuch hin zweimal um je ein Jahr verlängert werden. Die Fristen ruhen während der Rechtshängigkeit von privatrechtlichen Baueinspracheprozessen.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Gebühren und Auslagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.