Zone Z · Zumikon

Zürich · BFS 160 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone Z in Zumikon (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.75, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Drei unterschriebene Papierexemplare zusätzlich zur digitalen Eingabe

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zumikon, in denen «Z» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Zumikon · S. 8

1. Bauzonen ES Kernzone K II Quartiererhaltungszone Q II Zentrumszone Z III Wohnzonen

–zweigeschossige Wohnzone W2/25 II

–zweigeschossige Wohnzone W2/35 II

–zweigeschossige Wohnzone W2/40 II

–zweigeschossige Wohnzone W2/60 II Gewerbezone G III Zone für öffentliche Bauten ÖBA II

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Art. 2.2BZO Zumikon · S. 27

2.2 Bevölkerung Bevölkerungsentwicklung Zumikon verzeichnete in den Jahren 1985 bis 1990 ein leichtes Bevölkerungswachstum. Anfang der 1990er-Jahre gingen die Einwohnerzahlen leicht zurück und stagnierten danach bis 2000. Zwischen 2000 und 2010 verzeichnete Zumikon analog zur Bevölkerungsentwicklung im Kanton Zürich und der Region Pfannenstiel ein überdurchschnittliches Wachstum. Im Gegensatz zur Region und zum Kanton stagnieren die Einwohnerzahlen in Zumikon seit 2010. Ende 2015 lebten 5'168 Einwohner in Zumikon. In den vergangenen 15 Jahren stieg die Bevölkerungszahl durchschnittlich um ca. 36 Einwohner oder 0.7 % pro Jahr an. Das kantonale und regionale Wachstum für den gleichen Zeitraum beträgt 1.3 % resp. 1.1 % pro Jahr.

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Art. 2.3BZO Zumikon · S. 29

2.3 Bauzonen Bauzonenverbrauch Die totale Fläche der überbauten Bauzonen hat sich in den vergangenen 15 Jahren von 145 ha auf 154 ha erhöht, was einem Anstieg von 5.4 % bzw. einem Verbrauch von 9 ha entspricht. Im 15-Jahres-Mittel beträgt der durchschnittliche jährliche Verbrauch somit 0.6 ha. Bauzonenentwicklung 1984 bis 2014 Datengrundlage: Amt für Raumentwicklung (ARE), Kanton Zürich

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Art. 2.4BZO Zumikon · S. 31

2.4 Ausbaugrad und Umnutzungspotenzial Wohn- und Mischzonen Die Ausbaugrade in Zumikon verdeutlichen die ländliche Lage der Gemeinde. Die Ausbaugrade liegen in den Wohn- und Mischzonen deutlich unter den Werten der Region Pfannenstiel und des Kantons Zürich. Bei den Arbeitszonen liegt der Ausbaugrad hingegen deutlich über dem regionalen und dem kantonalen Wert. Ausbaugrad (gebaute Geschossfläche in % der zulässigen Geschossfläche) Wohnzone % Mischzone % Arbeitszone % Total %

Datengrundlage: ARE, Stand 2015 Folgerung Die hohen Ausbaugrade in den Misch- und Arbeitszonen weisen darauf hin, dass die bestehenden Möglichkeiten der Bauund Zonenordnung gut ausgeschöpft werden und zeigen, dass Zumikon ein beliebter Arbeits- aber auch Wohnort ist.

Wohnzone %Mischzone %Arbeitszone %Total %
Zumikon6775.686.169.2
Region Pfannenstiel86.277.976.682.6
Kanton Zürich75.779.250.270.7

Tabelle von S. 31 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 2.5BZO Zumikon · S. 31

2.5 Kapazitätsabschätzung Grundlage Als Grundlage zur Berechnung des Fassungsvermögens des Zonenplans dient die rechtskräftige Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Zumikon. Diese wurde zuletzt im Jahr 1997 revidiert. Zudem dienen verschiedene Statistiken des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich als Datenbezugsquelle. Langjährige Mittelwerte Nachfolgend ist die durchschnittliche Bevölkerungszunahme sowie der durchschnittliche Bauzonenverbrauch der letzten 5 und 15 Jahre ausgewiesen:

Wohnzone %Mischzone %Arbeitszone %Total %
Zumikon6775.686.169.2
Region Pfannenstiel86.277.976.682.6
Kanton Zürich75.779.250.270.7

Tabelle von S. 31 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 4.1BZO Zumikon · S. 45

4.1 Leitgedanken Massnahmenspektrum Aufgrund der formulierten Leitgedanken in der Entwicklungsstrategie sind in der Ortsplanung die entsprechenden Massnahmen umzusetzen. Das Massnahmenspektrum umfasst: Dorf für alle Generationen / demografische Durchmischung • Das Wohnungsangebot beeinflussen (mittels Anreizsystemen/Sondernutzungsplänen) • Öffentliche Nutzungen (Bedarf) lokalisieren und Zonen mit öffentlichen Funktionen festlegen • Öffentliche Einrichtungen im Richtplan festlegen (Standortsicherung Schulen – Juch / ICS (Ausbau Turnhalle) / Farlifang – Alterswohnungen, Feuerwehr) • Gebiete für öffentliche Nutzungen aktivieren/sichern (Waltikon, Kirchbühl, Feuerwehrareal) • Zusammenhängende Aussenräume sichern und aufwerten • Plätze mit Aufenthaltsqualität schaffen • Urbanen Lebens- und Arbeitsraum in Waltikon bereitstellen (z.B. Ateliers, junges Gewerbe) • "Cafe International" zur Integration der ausländischen Bevölkerung starten • Wohnraum für den Mittelstand fördern (Problematik der Erneuerung des Wohnraums angehen) • Preisgünstigen Wohnungsbau fördern (Chance Expansionsstrategie Wohnbaugenossenschaft Zürichsee) Ressourcenschonende Entwicklung • Unternutzungen verhindern • Ausnützungsbonus für autofreie Überbauungen an zentraler Lage gewähren • Energiestandards beibehalten

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Art. 5BZO Zumikon · S. 35

5. Die räumliche Entwicklung orientiert sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit.

Dreieck der Nachhaltigkeit Diese Leitlinien finden ihren Ausdruck im neuen kantonalen Richtplan 2014, dessen Philosophie von den Grundsätzen einer nachhaltigen Raumplanung geprägt ist. Zudem werden fünf Handlungsräume definiert und die angestrebte Raumordnung aufgezeigt. Im Vordergrund steht die Stärkung der sich ergänzenden Qualitäten von städtischen und ländlichen Räumen. Zumikon ist dem Raum "Urbane Wohnlandschaft" zugeordnet. Für diesen ergibt sich insbesondere folgender Handlungsbedarf:

–Siedlungen unter Wahrung einer hohen Wohnqualität nach innen entwickeln

–Potenziale in den überbauten Bauzonen, auf brachliegenden Flächen sowie im Bahnhofsumfeld aktivieren und erhöhen

–Arbeitsplätze erhalten und deren Lageoptimierung fördern

–Öffentliche Begegnungsräume schaffen

–Klare Siedlungsränder erhalten und Übergänge zur offenen Landschaft gestalten

Ausschnitt aus der Karte Handlungsräume (Quelle: ROK-ZH)

–Angebot im öffentlichen Verkehr zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens verdichten

–Unerwünschte Einwirkungen durch Verkehrsinfrastrukturen auf Wohngebiete vermeiden und vermindern Der Richtplan schreibt fest, dass 80 % des geplanten Wachstums in urbanen Wohnlandschaften, zu denen auch Zumikon zählt, erfolgen soll.

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Art. 6BZO Zumikon · S. 27

6 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Einwohnerentwicklung 1984 bis 2014 Datengrundlage: Statistisches Amt Kanton Zürich Bevölkerungswachstum im Vergleich Im Vergleich zur Region Pfannenstiel und zum Kanton Zürich weist Zumikon insgesamt ein unterdurchschnittliches Bevölkerungswachstum auf. Eine parallel verlaufende Entwicklung ist nur zwischen den Jahren 2000 bis 2010 auszumachen. Altersverteilung Datengrundlage (2014): Statistisches Amt Kanton Zürich Gemäss Auswertungen im GIS zur räumlichen Bevölkerungsstatistik liegt der Jugendquotient, welcher sich über das quantitative Verhältnis zwischen den 0- bis 19-Jährigen und den 20- bis 64-Jährigen definiert, in Zumikon über dem Durchschnitt. Der Jugendquotient in Zumikon liegt bei 39.0 %, im Kanton Zürich bei lediglich 30.8 %. Altersquotient Beim Altersquotienten ist es noch extremer. Dieser liegt im Kanton Zürich bei 26.5 %, in der Region Pfannenstiel bei 36.7 % und in der Gemeinde Zumikon bei 48.4 %. Folgerung In Bezug auf die letzten 15 Jahre liegt das Bevölkerungswachstum von Zumikon unter dem Durchschnitt von jenem der kantonalen und regionalen Entwicklung. In den ersten drei bis fünf Jahren ist die Bevölkerung stark angestiegen, danach hat das Wachstum stagniert. Zudem leben in der Gemeinde Zumikon im Vergleich zum gesamten Kanton Zürich überdurchschnittlich viele junge Menschen.

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Art. 6.5BZO Zumikon · S. 53

6.5 Wohnzonen Verzicht auf WG2 Auf die Zone WG2 wird verzichtet. Die Flächen werden je nach heutiger Hauptnutzung in die Zentrumszone oder Wohnzone W2/60 umgezont. Verzicht auf Überbauungsziffer Auf die zusätzliche Festlegung einer maximalen Überbauungsziffer in den Wohnzonen mit geringer baulicher Dichte (W2/25 und W2/35) wird verzichtet. Damit wird der Gestaltungsspielraum für die Grundeigentümer grösser. Zulassung Untergeschoss In den bisher nicht zulässigen Untergeschossen entstanden im Laufe der Zeit verschiedene Nutzungen, die im Prinzip an die Ausnützungsziffer angerechnet werden müssen (z.B. Sauna, Bastelraum). Mit der Zulassung eines anrechenbaren Untergeschosses erhöht sich der Gestaltungsspielraum für die Grundeigentümer jedoch nur sehr beschränkt, da die Gebäudehöhe gering gehalten und die Abgrabungsvorschrift restriktiv ist. Erhöhung Gebäudehöhe und Firsthöhe Die Gebäudehöhe wird in der W2/25 und W2/35 leicht erhöht. Ausserdem wird in der W2/25 die zulässige Firsthöhe angehoben. Im Quervergleich zu anderen Gemeinden sind die Maximalmasse immer noch relativ tief. Grosser Grenzabstand / Mehrlängenzuschlag Der grosse Grenzabstand wird ausser in der W2/25 auf die am meisten gegen Süden gerichtete Gebäudelängsseite beschränkt und in der W2/25 nominell verkleinert. Auf den Mehrlängenzuschlag wird verzichtet. Damit wird die Entwicklung nach innen in einem beschränkten Mass erleichtert.

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Art. 6.9BZO Zumikon · S. 55

6.9 Ergänzende Bauvorschriften Fahrzeugabstellplätze Die bisherige Regelung hat sich bewährt und wird beibehalten. Neu wird geregelt, dass die Fahrzeugabstellplätze für Bewohner und Beschäftigte unterirdisch anzulegen sind. Zudem wird die Kompetenz für die Festlegung des ÖV-Güteklassenplans der Baubehörde übertragen. Damit können Anpassungen rasch vollzogen werden. Die Reduktionsfaktoren richten sich nach der kantonalen Wegleitung zu den Fahrzeugabstellplätzen. Quelle: GIS Kanton Zürich Störgrad Auf die Umschreibung des Störgrades wird verzichtet. Die Zulässigkeit ergibt sich aus der übergeordneten Gesetzgebung. Begrünung Die hohe Siedlungsdurchgrünung ist ein typisches Merkmal von Zumikon. Die neue Bauvorschrift schafft die Voraussetzung, dass die Baubehörde die erforderliche Begrünung im Baubewilligungsverfahren durchsetzen kann. Abgrabungen Untergeschosse Mit der Zulassung eines anrechenbaren Untergeschosses in den Wohnzonen erhöht sich der Druck, Untergeschosse freizulegen. Deshalb wird die Abgrabungsvorschrift verschärft. Attikageschosse Die Ausbauformen der zulässigen Attikageschosse werden offener und namentlich an Hanglagen flexibler als gemäss den Grundregeln des PBG ermöglicht.

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Art. 7BZO Zumikon · S. 28

7 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Einwohnerdichte Datengrundlage: GIS Kanton Zürich

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Art. 8.3BZO Zumikon · S. 63

8.3 Einzonungen Feuerwehrstandort Nördlich der Gewerbezone Schwäntenmos wird ein rund 0.7 ha grosses Teilstück von Kat.-Nr. 4381 von der Landwirtschaftszone in die Gewerbezone umgezont. Die Fläche befindet sich innerhalb des Siedlungsgebiets. Mittelfristig plant die Gemeinde auf diesem Grundstück unter anderem die Standortkonzentration der Feuerwehr. Der bestehende Parkplatz wird zurückgebaut. Das bisherige Feuerwehrgebäude mit Baujahr 1967 ist sanierungsbedürftig und nicht erdbebentüchtig. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf für einen Ersatzneubau. Gemäss den geforderten Einsatzzeiten der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) ist weiterhin ein Depot in Zumikon notwendig. Eine Zentralisierung im Raum Zumikon, Küsnachterberg, Zollikerberg, Küsnacht und Zollikon wurde daher verworfen. Standortevaluation für den neuen Feuerwehrstandort Die verfügbaren Flächenreserven der Gemeinde Zumikon innerhalb des Siedlungsgebiets beschränken sich auf wenige Standorte. Im Rahmen der Standortevaluation wurden folgende Standorte untersucht: Kriterien Standort Ausbau heutiger Standort Neubau Waltikon Neubau Huebstrasse Neubau Schwäntenmos Verfügbarkeit Standort verfügbar (bedingt jedoch Provisorium bei Umbau) Standort für andere Nutzung vorgesehen Standort für andere Nutzung vorgesehen Standort verfügbar Einordnung Konflikte mit umliegender Wohnzone Konflikte mit Einordnung in Kernzone Keine Konflikte mit Gewerbezone Keine Konflikte mit Gewerbezone Einsatzzeiten Anbindung durch Wohngebiete mit parkierten Autos im Strassenraum und reduziertem Tempo Gu …

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Art. 14BZO Zumikon · S. 35

14 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Kantonaler Richtplan Im kantonalen Richtplan ist das Siedlungsgebiet abschliessend ausgeschieden. Zudem sind die übergeordneten Infrastrukturen Verkehr (Forchbahn und Staatsstrassen) und Versorgung festgelegt. Ausschnitt kantonaler Richtplan, Stand 18. September 2015 Kantonale Inventare Zu den kantonalen Inventaren gehören: • Kantonales Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung • Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung im Kanton Zürich Gemäss ARE ist die Abteilung Raumplanung daran, das Inventar der überkommunalen Ortsbilder zu überarbeiten. Die Gemeinden werden rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auf ihrem Gebiet informiert. Im Rahmen dieser Revision unterstützt der Kanton die Gemeinden, falls diese die Gelegenheit nutzen möchten, um gleichzeitig auch ihr kommunales Inventar zu erstellen bzw. nachzuführen. Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung Zumikon ist nicht im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung eingetragen. Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung im Kanton Zürich Die kantonale Denkmalpflege führt das "Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte" und ist zuständig für die darin enthaltenen Bauten. Sie berät und begleitet Bauwillige bei Inventarobjekten und weiteren denkmalpflegerischen Fragestellungen. Das kommunale Inventar soll auf das "I …

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Art. 15BZO Zumikon · S. 36

15 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Auszug Karte Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung im Kanton Zürich

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Art. 16BZO Zumikon · S. 21

16 Suter • von Känel • Wild • AG Kanton Zürich Gesamtrevision Ortsplanung

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Entwicklungsstrategie Zumikon Kommunaler Richtplan Bau- und Zonenordnung Suter • von Känel • Wild • AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 13 90 info@skw.ch 31064 – 6.3.2018 Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Inhalt 1. Ausgangslage

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Art. 22BZO Zumikon · S. 43

22 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Entwicklungsstrategie Der Gemeinderat hat in einem breit angelegten Mitwirkungsprozess und unter Begleitung des Instituts für Städtebau der ETH Zürich eine Entwicklungsstrategie für Zumikon erarbeitet. Die im Rahmen der Entwicklungsstrategie formulierten Grundsätze wie die konsequente Verdichtung nach innen, der Verzicht auf die Erweiterung des Siedlungsgebiets, die Förderung von Arbeitsplatzgebieten, die Durchmischung der Bevölkerung und die Versorgung mit erneuerbaren Energie sind wichtige und sinnvolle Schritte, um Zumikon eine nachhaltige Zukunft als eigenständiges Dorf mit einer gesunden Bevölkerungsstruktur und finanziell attraktiven Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die Gemeindeversammlung hat die wichtigsten Grundsätze der Entwicklungsstrategie an der Gemeindeversammlung vom 19. Mai 2015 verabschiedet: • Entwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsraums sicherstellen; • Entwicklungsfokus auf die ausgewiesenen Zentrumsräume (Dorfzentrum, Waltikon, Maiacher) legen; • durchgrünten Siedlungsraum zwischen den Verdichtungsräumen bewahren. Weitere Planungen • Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) • Energieplanung

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Art. 24BZO Zumikon · S. 45

24 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Lokale Arbeitsplätze • Fokus auf Zentrumsgebiete (z.B. mit minimalem Gewerbe-/ Dienstleistungsanteil) setzen • Schwäntenmos als "Business Incubator" etablieren • Junges Gewerbe/Ateliers in Waltikon ansiedeln • Hotelnutzungen in Waltikon zulassen Zumikon mit Pionierrolle • Durch gezielte Raumplanung Standortmarketing betreiben • Gebietsentwicklung in geeignetem Gebiet anstossen • Kulturprojekt entwickeln Motorisierter Individualverkehr optimieren • Parkierungsordnung erarbeiten • Dorfstrasse neu gestalten (Tempo 30 und Platzbereiche z.B. beim "Milchhüsli") • Generell Tempo 30 in Wohnquartieren prüfen (gleichzeitige Behebung der Erschliessungsdefizite) • Bonus bei Parkplatzreduktionen an gut erschlossenen Lagen gewähren Nutzung lokaler erneuerbarer Energien fördern • Energieplan als Grundlage berücksichtigen • Einführung Energiezonen überprüfen • Anschlusszwang und Ausnützungsbonus für nachhaltige Energie in Zentrumsgebieten prüfen • Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) als Standard festsetzen Siedlungsnahe Grünräume sichern • Nichts einzonen • Wahrnehmung zweier Grünachsen vom Panoramaweg sicherstellen • Vernetzungsplan und Naturschutzgebiete festlegen

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Art. 34BZO Zumikon · S. 55

34 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Attikageschosse werden durch die Regelung ähnlich wie Dachgeschosse. Das Attikageschoss darf hangseitig fassadenbündig angeordnet werden, wenn auf dieser Seite die zulässige Gebäudehöhe eingehalten wird und die Fläche des Attikageschosses nicht grösser wird als die eines "normalen" Attikageschosses. Unter Beachtung dieser Regel kann das Attikageschoss auch auf der Talseite bis zu 1/3 an die Fassade stossen. Bauweise Neu ist die geschlossene Bauweise in allen Zonen zulässig. Bedingung ist jedoch, dass die Bauten gleichzeitig erstellt werden (z.B. Doppeleinfamilienhaus).

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Art. 36BZO Zumikon · S. 57

36 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Variante 2 Strategie Sonderbauvorschriften Sonderbauvorschriften (SBV) ermöglichen und erleichtern die freiere Überbauung (z.B. erhöhte Ausnützungsziffer, erhöhte Höhenmasse, geringere Abstände) bestimmter geeigneter Gebiete nach einheitlichen Gestaltungsgrundsätzen. Bei Sonderbauvorschriften besteht kein Zwang, nach ihnen zu bauen. Jeder Grundeigentümer kann sich zwischen SBV und den Grundmassen der BZO entscheiden. Mögliche Auflagen:

–beschränkte Nutzweise • minimale Erdgeschosshöhe • Gestaltungsplanpflicht Wichtigste Punkte • Sonderbauvorschriften erleichtern die freiere Überbauung bestimmter Gebiete nach einheitlichen Gestaltungsgrundsätzen. • Die Nutzweise kann detailliert umschrieben werden. • Es darf von den Bestimmungen über die Regelbauweise und von den kantonalen Mindestabständen abgewichen werden. Arbeitspapiere Sonderbauvorschriften Die Sonderbauvorschriften werden in drei separaten Arbeitspapieren "Sonderbauvorschriften für das Zentrumsgebiet Waltikon", "Sonderbauvorschriften für das Zentrumsgebiet Dorf" und "Sonderbauvorschriften für das Zentrumsgebiet Maiacher" beschrieben. Beurteilung Die Gemeindeversammlung setzt die SBV fest. Dem Baubewilligungsverfahren ist fallweise das Gestaltungsplanverfahren vorangestellt. Die Hürde ist für die Grundeigentümer daher wie bei einem Gestaltungsplanverfahren relativ hoch. Qualitative Vorschriften sind mit diesem System genauso möglich wie Erleichterungen. Die Vorschriften kö …

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Art. 37BZO Zumikon · S. 58

37 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Mögliche Festlegungen sind:

–Baubereiche

–Bauvolumen

–Nutzweise

–Massvorschriften

–Gestaltungsanforderungen Wichtigste Punkte • Mittels Gestaltungsplan wird für ein bestimmtes, umgrenztes Gebiet eine besonders gute Überbauung, Gestaltung, Erschliessung sichergestellt. • Es werden Zahl, Lage, Abmessungen sowie Nutzweise und Zweck der Bauten bindend festgelegt. • Es darf von den Bestimmungen über die Regelbauweise und von den kantonalen Mindestabständen abgewichen werden. • Mit dem Gestaltungsplan lassen sich geeignete Strukturen sowie gestalterische Anforderungen detaillierter festlegen. Beurteilung Der Überbauung geht meist ein aufwendiger Planungsprozess voraus, in welchem der Gestaltungsplan entwickelt wird. Die Hürde für die Grundeigentümer ist zeitlich wie auch im Bezug auf die Festsetzung höher als bei den anderen Strategien. Mit einem Gestaltungsplan wird eine ganzheitliche Planung angestrebt. Die Ziele der entsprechenden Zentrumsgebiete (Dorfzentrum, Waltikon, Maiacher) können einfliessen, indem Anforderungen an die Bebauung oder an den Aussenraum und die Nutzweise formuliert werden. Die Vorschriften können also auf spezifische Ziele und Eigenschaften eines Gebiets hin entwickelt werden. Variante 4 Ergänzungspläne In Ergänzungsplänen können besondere Festlegungen zu spezifischen Themen definiert werden. So können zum Beispiel präzisierende Bestimmungen (z.B. Begrünung, Anschluss Wärmeverbund) innerhalb bestimmter …

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3 weitere Artikel erwähnen die Zone; vollständig im Originalerlass.

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Es sind Wohnungen sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig.» · Art. 16

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.75Art. 15, S. 120.90
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 15, S. 120.90
Gebäudehöhe≤ 11.5 mArt. 15, S. 120.90
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 15, S. 120.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 15, S. 120.90

Extrahiert aus der BZO Zumikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Z

Was gilt in der Zone Z in Zumikon?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.75, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zumikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Z sein?
Laut BZO Zumikon: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zumikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zumikon?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zumikon ein?
Baugesuche in Zumikon laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Hochbau (Baubewilligungsverfahren), Dorfplatz 1, 8126 Zumikon. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Zumikon