Art. 8.3 · Einzonungen
BZO Zumikon · S. 63 · Original-PDF
8.3 Einzonungen Feuerwehrstandort Nördlich der Gewerbezone Schwäntenmos wird ein rund 0.7 ha grosses Teilstück von Kat.-Nr. 4381 von der Landwirtschaftszone in die Gewerbezone umgezont. Die Fläche befindet sich innerhalb des Siedlungsgebiets. Mittelfristig plant die Gemeinde auf diesem Grundstück unter anderem die Standortkonzentration der Feuerwehr. Der bestehende Parkplatz wird zurückgebaut. Das bisherige Feuerwehrgebäude mit Baujahr 1967 ist sanierungsbedürftig und nicht erdbebentüchtig. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf für einen Ersatzneubau. Gemäss den geforderten Einsatzzeiten der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) ist weiterhin ein Depot in Zumikon notwendig. Eine Zentralisierung im Raum Zumikon, Küsnachterberg, Zollikerberg, Küsnacht und Zollikon wurde daher verworfen. Standortevaluation für den neuen Feuerwehrstandort Die verfügbaren Flächenreserven der Gemeinde Zumikon innerhalb des Siedlungsgebiets beschränken sich auf wenige Standorte. Im Rahmen der Standortevaluation wurden folgende Standorte untersucht: Kriterien Standort Ausbau heutiger Standort Neubau Waltikon Neubau Huebstrasse Neubau Schwäntenmos Verfügbarkeit Standort verfügbar (bedingt jedoch Provisorium bei Umbau) Standort für andere Nutzung vorgesehen Standort für andere Nutzung vorgesehen Standort verfügbar Einordnung Konflikte mit umliegender Wohnzone Konflikte mit Einordnung in Kernzone Keine Konflikte mit Gewerbezone Keine Konflikte mit Gewerbezone Einsatzzeiten Anbindung durch Wohngebiete mit parkierten Autos im Strassenraum und reduziertem Tempo Gute Anbindung Anbindung nur durch Tiefgarage möglich Gute, direkte Anbindung Flächenlayout Beschränkte Ausbaumöglichkeit Beschränkte Ausbaumöglichkeit Ausreichend Platz vorhanden Ausreichend Platz vorhanden Eignung ungeeignet ungeeignet ungeeignet geeignet Eignung ungeeignet ungeeignet ungeeignet geeignet
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.