← BZO Zumikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 6.5 · Wohnzonen

BZO Zumikon · S. 53 · Original-PDF

6.5 Wohnzonen Verzicht auf WG2 Auf die Zone WG2 wird verzichtet. Die Flächen werden je nach heutiger Hauptnutzung in die Zentrumszone oder Wohnzone W2/60 umgezont. Verzicht auf Überbauungsziffer Auf die zusätzliche Festlegung einer maximalen Überbauungsziffer in den Wohnzonen mit geringer baulicher Dichte (W2/25 und W2/35) wird verzichtet. Damit wird der Gestaltungsspielraum für die Grundeigentümer grösser. Zulassung Untergeschoss In den bisher nicht zulässigen Untergeschossen entstanden im Laufe der Zeit verschiedene Nutzungen, die im Prinzip an die Ausnützungsziffer angerechnet werden müssen (z.B. Sauna, Bastelraum). Mit der Zulassung eines anrechenbaren Untergeschosses erhöht sich der Gestaltungsspielraum für die Grundeigentümer jedoch nur sehr beschränkt, da die Gebäudehöhe gering gehalten und die Abgrabungsvorschrift restriktiv ist. Erhöhung Gebäudehöhe und Firsthöhe Die Gebäudehöhe wird in der W2/25 und W2/35 leicht erhöht. Ausserdem wird in der W2/25 die zulässige Firsthöhe angehoben. Im Quervergleich zu anderen Gemeinden sind die Maximalmasse immer noch relativ tief. Grosser Grenzabstand / Mehrlängenzuschlag Der grosse Grenzabstand wird ausser in der W2/25 auf die am meisten gegen Süden gerichtete Gebäudelängsseite beschränkt und in der W2/25 nominell verkleinert. Auf den Mehrlängenzuschlag wird verzichtet. Damit wird die Entwicklung nach innen in einem beschränkten Mass erleichtert.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.