Zone Q35b · Zumikon

Zürich · BFS 160 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone Q35b in Zumikon (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Drei unterschriebene Papierexemplare zusätzlich zur digitalen Eingabe

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zumikon, in denen «Q35b» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2.2BZO Zumikon · S. 11

2.2 Quartiererhaltungszonen Zweck Artikel 11 Die Quartiererhaltungszonen bezwecken den Erhalt, die Erneuerung und Entwicklung in sich geschlossener Quartierteile mit hoher Siedlungsqualität (Nutzweise, bauliche Gliederung, Aussenräume). Grundmasse Artikel 12 Die bestehenden Gebäude dürfen erneuert, ergänzt oder ersetzt werden. Der Abbruch von Gebäuden ist bewilligungspflichtig. Die bei Inkrafttreten dieser BZO bestehende Gesamtnutzfläche kann um 10 % erweitert werden. Für Ersatz- und Neubauten gelten folgende Grundmasse:

Q35a Q35b Q40 Q60 Ausnützungsziffer max. 35 % 35 % 40 % 60 % Vollgeschosse max.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.35Art. 12, S. 110.90
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 12, S. 110.90
Gebäudehöhe≤ 7 mArt. 12, S. 110.90
Firsthöhe≤ 5 mArt. 12, S. 110.90
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 12, S. 110.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 12, S. 110.90

Extrahiert aus der BZO Zumikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Q35b

Was gilt in der Zone Q35b in Zumikon?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zumikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Q35b sein?
Laut BZO Zumikon: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Q35b einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zumikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zumikon?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zumikon ein?
Baugesuche in Zumikon laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Hochbau (Baubewilligungsverfahren), Dorfplatz 1, 8126 Zumikon. Ablauf nach der Einreichung →

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