Zone Zone für öffentliche Bauten Schulhaus Farlifang · Zumikon
Zürich · BFS 160 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone Zone für öffentliche Bauten Schulhaus Farlifang in Zumikon (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 8.8 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Drei unterschriebene Papierexemplare zusätzlich zur digitalen Eingabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau (Baubewilligungsverfahren)
- 044 918 78 64
- hochbau@zumikon.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Zumikon, in denen «Zone für öffentliche Bauten Schulhaus Farlifang» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2.6BZO Zumikon · S. 14
2.6 Zone für öffentliche Bauten Massvorschriften Artikel 22 Es gelten die Bauvorschriften des Planungs- und Baugesetzes (PBG). In der Zone für öffentliche Bauten Schulhaus Farlifang beträgt die Gebäudehöhe max. 8.80 m.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 8.8 m | Art. 22, S. 14 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Zumikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.