Zone W2/60 · Zumikon

Zürich · BFS 160 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone W2/60 in Zumikon (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.1 m, Firsthöhe ≤ 6 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Drei unterschriebene Papierexemplare zusätzlich zur digitalen Eingabe

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zumikon, in denen «W2/60» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Zumikon · S. 13

1 Anrechenbare Untergeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl Gebäudehöhe max. 6.50 m 7.00 m 7.50 m 8.10 m Firsthöhe max. 4.50 m 5 m 6 m 6 m Gesamtlänge max. 35 m 35 m 35 m 35 m Grosser Grenzabstand min. 10 m 9 m 9 m 9 m Kleiner Grenzabstand min. 5 m 5 m 5 m 5 m Grosser und kleiner Grenzabstand Artikel 18 Der grosse Grenzabstand gilt in der Zone W2/25 für die beiden am meisten gegen Süden gerichteten Gebäudeseiten, in den Zonen W2/35, W2/40 und W2/60 für die längere, am stärksten gegen Süden gerichtete Gebäudeseite. Für die Bestimmung der massgebenden Gebäudeseiten ist vom flächenkleinsten Rechteck auszugehen, welches das Gebäude umfasst. Dabei werden besondere Gebäude nicht berücksichtigt. Der kleine Grenzabstand gilt gegenüber den übrigen Gebäudeseiten. Nutzweise Artikel 19 In der Zone W2/25 sind Arbeitsräume im Rahmen von § 52 Abs. 1 PBG bis maximal 25 % der Gesamtnutzfläche zulässig. In den Wohnzonen W2/35, W2/40 und W2/60 sind nicht störende Betriebe zulässig, wobei der Anteil der betrieblich genutzten Fläche höchstens 1/3 der Gesamtnutzfläche betragen darf. Entlang der Küsnachterstrasse sowie zwischen Leugrueb und Forchstrasse sind in den im Zonenplan abgegrenzten Gebieten nicht störende Betriebe unbeschränkt zulässig.

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Art. 2.4BZO Zumikon · S. 13

2.4 Wohnzonen Grundmasse Artikel 17

W2/25 W2/35 W2/40 W2/60 Ausnützungsziffer max. 25 % 35 % 40 % 60 % Vollgeschosse max.

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Art. 6.3BZO Zumikon · S. 52

6.3 Quartiererhaltungszone Konzentration auf ein Gebiet mit zwei strukturell erhaltenswerten Überbauungen Die bisherige "überlagernde" Quartiererhaltungszone wird aufgehoben. Im Gegenzug werden Quartiererhaltungszonen gemäss § 50a PBG eingeführt. Ebenfalls im Sinne des Konzepts "Weniger Vorschriften – Mehr Qualität" werden die Vorschriften gestrafft. Für Ersatzbauten und Neubauten ist die Ausnützung gemäss der Wohnzonen W2/35, W2/40 und W2/60 massgebend, ebenso gilt die Nutzweise der jeweiligen Wohnzone.

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Art. 6.5BZO Zumikon · S. 53

6.5 Wohnzonen Verzicht auf WG2 Auf die Zone WG2 wird verzichtet. Die Flächen werden je nach heutiger Hauptnutzung in die Zentrumszone oder Wohnzone W2/60 umgezont. Verzicht auf Überbauungsziffer Auf die zusätzliche Festlegung einer maximalen Überbauungsziffer in den Wohnzonen mit geringer baulicher Dichte (W2/25 und W2/35) wird verzichtet. Damit wird der Gestaltungsspielraum für die Grundeigentümer grösser. Zulassung Untergeschoss In den bisher nicht zulässigen Untergeschossen entstanden im Laufe der Zeit verschiedene Nutzungen, die im Prinzip an die Ausnützungsziffer angerechnet werden müssen (z.B. Sauna, Bastelraum). Mit der Zulassung eines anrechenbaren Untergeschosses erhöht sich der Gestaltungsspielraum für die Grundeigentümer jedoch nur sehr beschränkt, da die Gebäudehöhe gering gehalten und die Abgrabungsvorschrift restriktiv ist. Erhöhung Gebäudehöhe und Firsthöhe Die Gebäudehöhe wird in der W2/25 und W2/35 leicht erhöht. Ausserdem wird in der W2/25 die zulässige Firsthöhe angehoben. Im Quervergleich zu anderen Gemeinden sind die Maximalmasse immer noch relativ tief. Grosser Grenzabstand / Mehrlängenzuschlag Der grosse Grenzabstand wird ausser in der W2/25 auf die am meisten gegen Süden gerichtete Gebäudelängsseite beschränkt und in der W2/25 nominell verkleinert. Auf den Mehrlängenzuschlag wird verzichtet. Damit wird die Entwicklung nach innen in einem beschränkten Mass erleichtert.

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Art. 8.2BZO Zumikon · S. 62

8.2 Umzonungen Verkleinerung Kernzone Gössikon Die Kernzone Gössikon wird um die unüberbauten respektive neu überbauten Flächen entlang der Küsnachterstrasse verkleinert. Die Fläche inkl. der Wohnzone W2/35 bis zur MaxDaetwyler-Strasse wird der Wohnzone W2/60 zugeordnet. Quartiererhaltungszone Es werden Quartiererhaltungszonen eingeführt, die die bisherige Überlagerung von Quartiererhaltungszone und Wohnzonen ersetzen. Für Ersatz- und Neubauten wurden die Regelungen der jeweiligen Wohnzone übernommen. Aufhebung Wohnzone WG2 Die Wohnzone WG2 wird aufgehoben. Je nach schwergewichtiger heutiger Nutzung werden die Flächen entweder der Wohnzone W2/60 oder der Zentrumszone zugeordnet. Einschränkungen Nutzungsmass und Dachformen Auf die bisherigen Einschränkungen des Nutzungsmasses (Gebiet Dreinäpper) und der Dachformen wird verzichtet. Gestaltungsplanpflicht Die Gestaltungsplanpflicht für die Gebiete Ankenbüel und Chreien ist unverändert. Beim Gebiet GP Inter-Community School wird der Gestaltungsplanpflichtperimeter auf Kat.-Nrn. 4397, 3911 und 3912 ausgeweitet. Für die neu eingezonte Zentrumserweiterung "Dorfzentrum West" (Kat.-Nr. 4841) wird die Gestaltungsplanpflicht festgelegt.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.6Art. 17, S. 130.90
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 17, S. 130.90
Gebäudehöhe≤ 8.1 mArt. 17, S. 130.90
Firsthöhe≤ 6 mArt. 17, S. 130.90
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 17, S. 130.90
Grenzabstand (gross)≥ 9 mArt. 17, S. 130.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 17, S. 130.90

Extrahiert aus der BZO Zumikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2/60

Was gilt in der Zone W2/60 in Zumikon?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.1 m, Firsthöhe ≤ 6 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zumikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2/60 sein?
Laut BZO Zumikon: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.1 m, Firsthöhe ≤ 6 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2/60 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 9 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zumikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zumikon?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zumikon ein?
Baugesuche in Zumikon laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Abteilung Hochbau (Baubewilligungsverfahren), Dorfplatz 1, 8126 Zumikon. Ablauf nach der Einreichung →

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