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Art. 1 · Anrechenbare Untergeschosse bei

BZO Zumikon · S. 8 · Original-PDF

1. Bauzonen ES Kernzone K II Quartiererhaltungszone Q II Zentrumszone Z III Wohnzonen

–zweigeschossige Wohnzone W2/25 II

–zweigeschossige Wohnzone W2/35 II

–zweigeschossige Wohnzone W2/40 II

–zweigeschossige Wohnzone W2/60 II Gewerbezone G III Zone für öffentliche Bauten ÖBA II 1 Anrechenbare Untergeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl Gebäudehöhe max. 7.00 m 7.00 m 7.50 m 8.10 m Firsthöhe max. 5 m 5 m 6 m 6 m Gesamtlänge max. 35 m 35 m 35 m 35 m Grosser Grenzabstand min. 9 m - 9 m 9 m Kleiner Grenzabstand min. 5 m 5 m 5 m 5 m 1 Anrechenbare Untergeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl Gebäudehöhe max. 6.50 m 7.00 m 7.50 m 8.10 m Firsthöhe max. 4.50 m 5 m 6 m 6 m Gesamtlänge max. 35 m 35 m 35 m 35 m Grosser Grenzabstand min. 10 m 9 m 9 m 9 m Kleiner Grenzabstand min. 5 m 5 m 5 m 5 m Grosser und kleiner Grenzabstand Artikel 18 Der grosse Grenzabstand gilt in der Zone W2/25 für die beiden am meisten gegen Süden gerichteten Gebäudeseiten, in den Zonen W2/35, W2/40 und W2/60 für die längere, am stärksten gegen Süden gerichtete Gebäudeseite. Für die Bestimmung der massgebenden Gebäudeseiten ist vom flächenkleinsten Rechteck auszugehen, welches das Gebäude umfasst. Dabei werden besondere Gebäude nicht berücksichtigt. Der kleine Grenzabstand gilt gegenüber den übrigen Gebäudeseiten. Nutzweise Artikel 19 In der Zone W2/25 sind Arbeitsräume im Rahmen von § 52 Abs. 1 PBG bis maximal 25 % der Gesamtnutzfläche zulässig. In den Wohnzonen W2/35, W2/40 und W2/60 sind nicht störende Betriebe zulässig, wobei der Anteil der betrieblich genutzten Fläche höchstens 1/3 der Gesamtnutzfläche betragen darf. Entlang der Küsnachterstrasse sowie zwischen Leugrueb und Forchstrasse sind in den im Zonenplan abgegrenzten Gebieten nicht störende Betriebe unbeschränkt zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.