← BZO Zumikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 14 · 6. Schlussbestimmungen

BZO Zumikon · S. 19 · Original-PDF

14 Suter • von Känel • Wild • AG Gemeinde Zumikon Bau- und Zonenordnung 6. Schlussbestimmungen Inkrafttreten Artikel 36 Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Zumikon, welche die Gemeindeversammlung am 5./6. März 2018 festgesetzt hat, wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich. Der Gemeinderat publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG. 14 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Kantonaler Richtplan Im kantonalen Richtplan ist das Siedlungsgebiet abschliessend ausgeschieden. Zudem sind die übergeordneten Infrastrukturen Verkehr (Forchbahn und Staatsstrassen) und Versorgung festgelegt. Ausschnitt kantonaler Richtplan, Stand 18. September 2015 Kantonale Inventare Zu den kantonalen Inventaren gehören: • Kantonales Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung • Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung im Kanton Zürich Gemäss ARE ist die Abteilung Raumplanung daran, das Inventar der überkommunalen Ortsbilder zu überarbeiten. Die Gemeinden werden rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auf ihrem Gebiet informiert. Im Rahmen dieser Revision unterstützt der Kanton die Gemeinden, falls diese die Gelegenheit nutzen möchten, um gleichzeitig auch ihr kommunales Inventar zu erstellen bzw. nachzuführen. Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung Zumikon ist nicht im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung eingetragen. Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung im Kanton Zürich Die kantonale Denkmalpflege führt das "Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte" und ist zuständig für die darin enthaltenen Bauten. Sie berät und begleitet Bauwillige bei Inventarobjekten und weiteren denkmalpflegerischen Fragestellungen. Das kommunale Inventar soll auf das "Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte" abgestimmt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.