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Art. 6.9 · Ergänzende Bauvorschriften

BZO Zumikon · S. 55 · Original-PDF

6.9 Ergänzende Bauvorschriften Fahrzeugabstellplätze Die bisherige Regelung hat sich bewährt und wird beibehalten. Neu wird geregelt, dass die Fahrzeugabstellplätze für Bewohner und Beschäftigte unterirdisch anzulegen sind. Zudem wird die Kompetenz für die Festlegung des ÖV-Güteklassenplans der Baubehörde übertragen. Damit können Anpassungen rasch vollzogen werden. Die Reduktionsfaktoren richten sich nach der kantonalen Wegleitung zu den Fahrzeugabstellplätzen. Quelle: GIS Kanton Zürich Störgrad Auf die Umschreibung des Störgrades wird verzichtet. Die Zulässigkeit ergibt sich aus der übergeordneten Gesetzgebung. Begrünung Die hohe Siedlungsdurchgrünung ist ein typisches Merkmal von Zumikon. Die neue Bauvorschrift schafft die Voraussetzung, dass die Baubehörde die erforderliche Begrünung im Baubewilligungsverfahren durchsetzen kann. Abgrabungen Untergeschosse Mit der Zulassung eines anrechenbaren Untergeschosses in den Wohnzonen erhöht sich der Druck, Untergeschosse freizulegen. Deshalb wird die Abgrabungsvorschrift verschärft. Attikageschosse Die Ausbauformen der zulässigen Attikageschosse werden offener und namentlich an Hanglagen flexibler als gemäss den Grundregeln des PBG ermöglicht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.