Zone G · Zumikon
Zürich · BFS 160 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone G in Zumikon (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 8 m, Firsthöhe ≤ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 3.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Drei unterschriebene Papierexemplare zusätzlich zur digitalen Eingabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau (Baubewilligungsverfahren)
- 044 918 78 64
- hochbau@zumikon.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Zumikon, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Zumikon · S. 8
1. Bauzonen ES Kernzone K II Quartiererhaltungszone Q II Zentrumszone Z III Wohnzonen
–zweigeschossige Wohnzone W2/25 II
–zweigeschossige Wohnzone W2/35 II
–zweigeschossige Wohnzone W2/40 II
–zweigeschossige Wohnzone W2/60 II Gewerbezone G III Zone für öffentliche Bauten ÖBA II
Art. 1.1BZO Zumikon · S. 25
1.1 Einleitung Stand der Richt- und Nutzungsplanung Der kommunale Gesamtplan wurde 1983 festgesetzt und der Verkehrsplan 1997 revidiert. Gemäss kantonaler Vorgabe sollten die kommunalen Richtpläne alle 20 Jahre angepasst werden. Die letzte Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) wurde im Jahr 1997 genehmigt. In den Jahren 2011 und 2016 erfolgten Teilrevisionen der BZO. Gemäss kantonaler Vorgabe sollte sie alle 15 Jahre angepasst werden. Die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans ist abgeschlossen und die neuen Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsrechtes greifen. Somit ist nun ein günstiger Zeitpunkt für eine umfassende Revision der Richt- und Nutzungsplanung. Es ist jedoch nicht zu vermeiden, dass weitere Aspekte wie die Harmonisierung der Baurechtsbegriffe, die Ausscheidung des Gewässerraums und die Überprüfung der Baulinien später im Rahmen von Teilrevisionen umgesetzt werden müssen.
Art. 3.1BZO Zumikon · S. 34
3.1 Nationale Planungsinstrumente Übergeordnete Inventare Die Revisionsarbeiten berücksichtigen die vorhandenen Inventare. Zu den übergeordneten nationalen Inventaren gehören: • ISOS – Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung • BLN – Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung • ICOMOS – Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz ISOS Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) umfasst schützenswerte Dauersiedlungen der Schweiz, die auf der ersten Ausgabe der Siegfriedkarte mindestens zehn Hauptbauten enthalten und auf der Landeskarte mit Ortsbezeichnung versehen sind. Der Ortskern von Zumikon ist nicht im ISOS eingetragen. BLN Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) umfasst einzigartige Landschaften, für die Schweiz typische Landschaften, Erholungslandschaften und Naturdenkmäler. In Zumikon gibt es keine BLN-Gebiete. ICOMOS Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz ICOMOS ist eine private Vereinigung der in der Gartendenkmalpflege tätigen Fachleute. Ziel ist der Schutz, die Erhaltung und Erschliessung von Denkmälern, Ensembles und schutzwürdigen Bereichen nach einheitlichen Massstäben. Im ICOMOS sind im Bereich der Gemeinde Zumikon keine Gärten eingetragen.
Art. 4BZO Zumikon · S. 25
4 Suter • von Känel • Wild • AG Gesamtrevision Ortsplanung Zumikon Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Aufhebung bisherige Richtund Nutzungspläne Mit der Gesamtrevision der Richt- und Nutzungsplanung werden alle bisherigen Unterlagen ersetzt. Folgende Unterlagen entfallen ersatzlos: • Richtplanteil "Ver- und Entsorgung" • Kernzonenpläne • Detail-Ergänzungspläne Aussichtsschutz und Waldabstandslinien • Güteklasseplan ÖV
Art. 6.8BZO Zumikon · S. 54
6.8 Erholungszonen Zonen-Untertypen Die bisher fünf Zonen-Untertypen werden auf zwei reduziert. Die Erholungszonen E1 und die E2 unterschieden sich bezüglich der maximalen Höhe der zulässigen Bauten.
Art. 6.9BZO Zumikon · S. 55
6.9 Ergänzende Bauvorschriften Fahrzeugabstellplätze Die bisherige Regelung hat sich bewährt und wird beibehalten. Neu wird geregelt, dass die Fahrzeugabstellplätze für Bewohner und Beschäftigte unterirdisch anzulegen sind. Zudem wird die Kompetenz für die Festlegung des ÖV-Güteklassenplans der Baubehörde übertragen. Damit können Anpassungen rasch vollzogen werden. Die Reduktionsfaktoren richten sich nach der kantonalen Wegleitung zu den Fahrzeugabstellplätzen. Quelle: GIS Kanton Zürich Störgrad Auf die Umschreibung des Störgrades wird verzichtet. Die Zulässigkeit ergibt sich aus der übergeordneten Gesetzgebung. Begrünung Die hohe Siedlungsdurchgrünung ist ein typisches Merkmal von Zumikon. Die neue Bauvorschrift schafft die Voraussetzung, dass die Baubehörde die erforderliche Begrünung im Baubewilligungsverfahren durchsetzen kann. Abgrabungen Untergeschosse Mit der Zulassung eines anrechenbaren Untergeschosses in den Wohnzonen erhöht sich der Druck, Untergeschosse freizulegen. Deshalb wird die Abgrabungsvorschrift verschärft. Attikageschosse Die Ausbauformen der zulässigen Attikageschosse werden offener und namentlich an Hanglagen flexibler als gemäss den Grundregeln des PBG ermöglicht.
Art. 8.2BZO Zumikon · S. 62
8.2 Umzonungen Verkleinerung Kernzone Gössikon Die Kernzone Gössikon wird um die unüberbauten respektive neu überbauten Flächen entlang der Küsnachterstrasse verkleinert. Die Fläche inkl. der Wohnzone W2/35 bis zur MaxDaetwyler-Strasse wird der Wohnzone W2/60 zugeordnet. Quartiererhaltungszone Es werden Quartiererhaltungszonen eingeführt, die die bisherige Überlagerung von Quartiererhaltungszone und Wohnzonen ersetzen. Für Ersatz- und Neubauten wurden die Regelungen der jeweiligen Wohnzone übernommen. Aufhebung Wohnzone WG2 Die Wohnzone WG2 wird aufgehoben. Je nach schwergewichtiger heutiger Nutzung werden die Flächen entweder der Wohnzone W2/60 oder der Zentrumszone zugeordnet. Einschränkungen Nutzungsmass und Dachformen Auf die bisherigen Einschränkungen des Nutzungsmasses (Gebiet Dreinäpper) und der Dachformen wird verzichtet. Gestaltungsplanpflicht Die Gestaltungsplanpflicht für die Gebiete Ankenbüel und Chreien ist unverändert. Beim Gebiet GP Inter-Community School wird der Gestaltungsplanpflichtperimeter auf Kat.-Nrn. 4397, 3911 und 3912 ausgeweitet. Für die neu eingezonte Zentrumserweiterung "Dorfzentrum West" (Kat.-Nr. 4841) wird die Gestaltungsplanpflicht festgelegt.
Art. 10BZO Zumikon · S. 15
10 Suter • von Känel • Wild • AG Gemeinde Zumikon Bau- und Zonenordnung 4. Ergänzende Bauvorschriften Aussichtsschutz Artikel 25 In den im Ergänzungsplan bezeichneten Aussichtsschutzbereichen Ibruch und Büel dürfen keine Gebäude oder Gebäudeteile und nur einzelne Bäume oder Sträucher die angegebene Sichtebene überragen. Im Aussichtsschutzbereich Dreinäpper dürfen Bäume und Sträucher die angegebenen Sichtebenen nicht überragen. Fahrzeugabstellplätze Artikel 26 Es ist mindestens je ein Fahrzeugabstellplatz (P) erforderlich für: Nutzweise P für Bewohner oder Beschäftigte P für Besucher und Kunden Wohnen Dienstleistungen Läden Restaurants Hotels Gewerbe pro 100 m2 GNF oder pro Wohnung pro 50 m2 GNF oder pro 3 Arbeitsplätze pro 100 m2 GNF pro 40 Sitzplätze pro 12 Betten pro 100 m2 GNF oder pro 3 Arbeitsplätze pro 4 Wohnungen pro 50–300 m2 GNF * pro 50–100 m2 GNF * pro 5 Sitzplätze pro 3 Betten pro 50–300 m2 GNF * * Je nach Besucher- und Kundenintensität Für andere Nutzungsarten und bei besonderen Verhältnissen bestimmt sich die erforderliche Anzahl der Fahrzeugabstellplätze entsprechend. Die nicht für Besucherinnen, Besucher oder Kundschaft vorgesehenen Abstellplätze für Personenwagen sind in der Regel unterirdisch, oberirdisch überdeckt oder im Gebäude integriert anzulegen. Berücksichtigung der Erschliessungsgüte des öffentlichen Verkehrs Artikel 27 Die Minimalwerte gemäss Art. 33 für Betriebe sind im Gebiet der Güteklasse C auf 50 % reduziert. Die Minimalwerte gemäss Art. 33 für die Nutzweise Wohnen sind im Gebiet der Güteklasse C auf 70 % reduziert. Die Ba …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3.5 m3/m2 | Art. 20, S. 14 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 8 m | Art. 20, S. 14 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 4 m | Art. 20, S. 14 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 20, S. 14 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Zumikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone G
Was gilt in der Zone G in Zumikon?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone G einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zumikon?
Wo reiche ich das Baugesuch in Zumikon ein?
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