Zone G · Thal
St. Gallen · BFS 3237 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen
Die Zone G in Thal (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 2.5 m, Firsthöhe ≤ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Situationsplan-Bezug beim Grundbuchamt Thal-Rheineck
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Kommunaler Gebührentarif für das Bauwesen (2025)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Thal, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 15BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 6
Grünzonen
1In den im Zonenplan mit "Freihaltung F" bezeichneten Grünzonen sind keine oberirdischen Bauten und Anlagen zulässig. 7
2In den im Zonenplan mit "Erholung E" bezeichneten Grünzonen dürfen Bauten und Anlagen nur soweit erstellt werden, als sie der unmittelbare Erholungs- und Freizeitzweck der jeweiligen Zone erfordert. Zulässige Hauptbauten sind auf eine Gebäudehöhe von 3.50 m, eine Firsthöhe von 6.50 m und eine Gebäudegrundfläche von 50 m2 zu beschränken. Sie haben einen allseitigen Grenzabstand von mindestens 3 m einzuhalten und sich gut in die Umgebung einzufügen. 7
3Die im Zonenplan mit "Gärten G" bezeichneten Grünzonen sind für die Anlage von Familiengärten vorgesehen. Einzelbauten für die Aufbewahrung von Gartenbearbeitungsgeräten sind bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von
7Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 07.10.2013. 2.50 m, eine Firsthöhe von 4 m und einer Grundfläche von 6 m2 zulässig. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II. D Zonen ausserhalb des Baugebietes
Art. 27BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 8
BauG die nachstehenden Bedingungen beachtet werden:
a)Die Überbauung hat sich architektonisch, gestalterisch und funktional besonders auszuzeichnen und soll sich als Siedlungseinheit harmonisch in die Umgebung einfügen.
b)Der Fussgänger- und Fahrverkehr ist getrennt zu führen oder es sind verkehrsberuhigende Massnahmen zu treffen.
c)Mindestens 2/3 der notwendigen Autoabstellplätze sind als gedeckte Einstellplätze anzulegen.
d)Bei grösseren Wohnüberbauungen ist die Etappierung so vorzunehmen, dass zugehörige Nebenanlagen, Umgebungsgestaltung und allfällige Lärmschutzmassnahmen bereits nach Abschluss der 1. Bauetappe vorhanden sind.
e)In bereits teilweise überbauten Gebieten hat eine bessere Nutzung der bestehenden Bausubstanz und der Baulücken zu erfolgen.
f)Der Bau hat nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu erfolgen. Namentlich der Jahresverbrauch nicht erneuerbarer Energie für Raumwärme hat um mindestens 10 % unter den jeweiligen Zielwerten der SIA-Empfehlung 380/1 "Energie im Hochbau" zu liegen. 9
g)Es sind die Vorgaben der kommunalen Richtplanung zu beachten. 9
2Die Mehrausnützung beträgt zwischen 5 % und 20 % der zonengemässen Grundausnützung. Sie wird nach Massgabe der Erfüllung der Voraussetzungen gewährt.
9Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 07.10.2013. III Bauvorschriften G Allgemeines
Art. 29BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 31
BauR M G = grosser Grenzabstand (auch einzuhalten bei vorgelagerter Anbaute) g = kleiner Grenzabstand (auch einzuhalten bei vorgelagerter Anbaute) r = reduzierter Grenzabstand für Anbaute M = Mehrlängenzuschlag Bauten unter Terrain / Abgrabungen / Auffüllungen zu Art. 31 / 39 / 40 Schnitt Grenze max. 1.20m x 2 : 3 0.50m Schnitt Überdeckung Parzellengrenze oder Strassen- / Trottoirrand Theoretisch maximale Terrainveränderung Terraingestaltung nach Art. 39 BauR gewachsenes Terrain gewachsenes Terrain Baute unter Terrain gewachsenes Terrain Baute unter Terrain
oder Parzellengrenze Trottoirran / Strassenm max. 2:3 1.20 max.
min. 0.50 m Bauten im Seebereich zu Art. 32
bewohnte Geschosse VG OK EG min. Kote unbewohntes Geschoss UG NP erforderlicher Kote und Niveaupunkt erforderliche Kote und Niveaupunkt max. zul. GH zzgl. Differenz zw. max. zul. GH zzgl. Differenz zw. m 0 5.1 sib unbewoh ntes Geschoss UG gewachsenes Terrain flüssigkeitsdichte Wanne (ohne Kanalisationsanschluss) Dachaufbauten / Dacheinschnitte zu Art. 33 1 . 2 0 1 . 2 0 m m 1.20 m m m 1 . 5 0 1 . 5 0 1.50 m 0 . 5 0 m 0.50 m Giebelfassade A: Breite Dachaufbau 1 B: Breite Dachaufbau 2 C: Traufenlänge der Gebäudeseite A + B = max. 1/3 C Giebelfassade B B A A C C Trauffassade G H A GH A C / 2 Trauffassade C / 2 C C A: max. 1/2 C GH: Gebäudehöhe Abstände von Anlagen zu Art. 40 bis Parzellengrenze max. 1.20 m max. 2:3 min. 0.50 m gewachsenes Terrain Garage Vorplatz Anstosslänge (A) öffentliche Strasse Strassencharakter zu Art. 45 bis X Anhang 3 Schlagwortregister Schlagwortregister Thal Die nachfolgende A …
Art. 50BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 18
Form Baugesuch
1Für das Baugesuch sind vom Bauamt erhältliche Formulare zu verwenden. Das Baugesuch hat zu enthalten:
a)Baugesuchsformular mit Beschreibung des Bauvorhabens soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist. Detaillierter Nachweis über die Berechnung der Ausnützung, der Parkierungsflächen, der Kinderspiel- sowie der Grünflächen;
b)Grundbuchplankopie mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der bestehenden und projektierten Werkleitungen, der beabsichtigten Anlagen der Autoabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen oder Wege;
c)Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fenster- und Bodenflächen, das Erdgeschoss mit Umgebung inklusive Kinderspielplätze;
d)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Höhen und des gewachsenen Bodens, des neuen Terrainverlaufs von Grenze zu Grenze einschliesslich der Übergänge zu den Nachbargrundstücken sowie des kotierten Niveaupunktes (Niveaupunktaufnahme eines anerkannten Geometerbüros); 30
e)Besondere Kanalisationseingabe mit Angabe von Leitungsdurchmesser, - material und -gefälle sowie der Schächte;
f)Pläne für Tankanlagen im Massstab 1:50; 30
g)Schutzraumeingabe, Energienachweis, Lärmbelastungsgutachten sowie weitere notwendige Unterlagen entsprechend der jeweiligen Spezialgesetzgebung;
h)Risikoanalyse für Vorhaben in Naturgefahrenzonen und innerhalb von Ge- 29 wässerräumen.
2Bei …
Art. 55BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 20
Geltende Überbauungs- und Gestaltungspläne
1Überbauungs- und Gestaltungspläne, die vor dem Inkrafttreten dieses Baureglementes erlassen wurden, bleiben in Kraft. Vorbehalten bleibt im Einzelfall deren Überarbeitung und Anpassung an das neue Recht.
VIII Anhang 1 Tabelle aller Höchst- und Mindestmasse Landwirt- schaftszone/ Übriges Ge- meindegebiet Lw/ÜG – 7.50, 8.50 12.00, 15.00 50 5 5 – 4) III / III Intensiv- erholungszone Campingplätze/ Tourismus IE C IE T 1 2 4.50 7.50 7.50 11.00 30 30 3 4 3 4 – – III III Zone für öff. Bauten u. Anlagen OE – – – – 43) 43) – II Gewerbe- Industriezonen/ Industriezonen GI Ia Ib – – – 13.00 11.50 18.00 16.00 14.00 18.00 60 60 100 53) 53) 63) 53) 53) 63) – – – III IV IV Wohn-Gewerbezonen WG2 WG3 WG4 2 3 4 7.25 10.25 13.00 10.75 13.75 16.50 30 40 40 41) 51) 61) 2) 2) 2) 81, 101, 101, 0.50 0.60 0.70 III III III Wohnzonen WE/W2a WE/W2b W3 W4 2 2 3 4 6.00 7.25 10.25 13.00 9.00 10.75 13.75 16.50 20 30 40 40 41) 41) 51) 61) – 81) 101) 101) 0.35 0.50 0.60 0.70 II II II II Kernzonen K I K II 3 2 10.50 7.50 15.00 12.00 35 30 4 4 4 4 – 0.45 III III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 20) verbindlich lesbar.
Max. Vollgeschosszahl Max. Gebäudehöhe Max. Firsthöhe Max. Gebäudelänge Min. Kl. Grenzabstand Min. Gr. Grenzabstand Ausnützungsziffer Lärm- empfindlichkeitsstufe Diese Zusammenstellung dient dem Überblick und Vergleich unter den verschiedenen Bauzonen. Massgebend sind die Zonenvorschriften mit den zugehörigen Abweichungsmöglichkeiten gemäss Art. 9 bis 18bis BauR. Tabelle aller Höchst- und Mindestmasse 3) Mehrlängenzuschlag nur gegenüber Wohn- und Mischzonen (W, WG, K) 2) Findet keine Anwendung bei …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 15 Abs. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 2.5 m | Art. 15, S. 6 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 4 m | Art. 15, S. 6 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Thal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone G
Was gilt in der Zone G in Thal?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thal?
Wo steht die Zone G in der BZO Thal?
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