Zone Intensiverholungszone Tourismus · Thal
St. Gallen · BFS 3237 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen
Die Zone Intensiverholungszone Tourismus in Thal (St. Gallen) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Situationsplan-Bezug beim Grundbuchamt Thal-Rheineck
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Kommunaler Gebührentarif für das Bauwesen (2025)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Thal, in denen «Intensiverholungszone Tourismus» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 14bisBZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 6
Intensiverholungszone Tourismus
1In der Intensiverholungszone Tourismus ist die Nutzung im Sinne von Art. 28octies auf Betriebe im Zusammenhang mit touristischen Nutzungen beschränkt. Zulässig sind nur Bauten und Anlagen für Hotels und Restaurants, Rad-, Wander- und Wassersport, Freizeitvergnügungen und dergleichen. Dabei darf aus neuen Nutzungen keine wesentliche Mehrbelastung der bestehenden Erschliessung entstehen.
2Die maximal zulässige Grundfläche der Bauten bemisst sich am bisherigen Bestand und darf um höchstens 50 % erweitert werden. Im Weiteren gelten die folgenden Vorschriften der Regelbauweise:
–Vollgeschosszahl max. 2
–Gebäudehöhe max. 7.50 m
–Firsthöhe max. 11.00 m
–Gebäudelänge max. 30 m
–Grenzabstand allseitig 4 m
–Empfindlichkeitsstufe III
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 14bis Abs. 2). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 14bis, S. 6 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 14bis, S. 6 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 11 m | Art. 14bis, S. 6 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 14bis, S. 6 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 14bis, S. 6 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Thal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Intensiverholungszone Tourismus
Was gilt in der Zone Intensiverholungszone Tourismus in Thal?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Intensiverholungszone Tourismus sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Intensiverholungszone Tourismus einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thal?
Wo steht die Zone Intensiverholungszone Tourismus in der BZO Thal?
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