Zone Intensiverholungszone Tourismus · Thal

St. Gallen · BFS 3237 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen

Die Zone Intensiverholungszone Tourismus in Thal (St. Gallen) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Situationsplan-Bezug beim Grundbuchamt Thal-Rheineck
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kommunaler Gebührentarif für das Bauwesen (2025)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thal, in denen «Intensiverholungszone Tourismus» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 14bisBZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 6

Intensiverholungszone Tourismus

1In der Intensiverholungszone Tourismus ist die Nutzung im Sinne von Art. 28octies auf Betriebe im Zusammenhang mit touristischen Nutzungen beschränkt. Zulässig sind nur Bauten und Anlagen für Hotels und Restaurants, Rad-, Wander- und Wassersport, Freizeitvergnügungen und dergleichen. Dabei darf aus neuen Nutzungen keine wesentliche Mehrbelastung der bestehenden Erschliessung entstehen.

2Die maximal zulässige Grundfläche der Bauten bemisst sich am bisherigen Bestand und darf um höchstens 50 % erweitert werden. Im Weiteren gelten die folgenden Vorschriften der Regelbauweise:

–Vollgeschosszahl max. 2

–Gebäudehöhe max. 7.50 m

–Firsthöhe max. 11.00 m

–Gebäudelänge max. 30 m

–Grenzabstand allseitig 4 m

–Empfindlichkeitsstufe III

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 14bis Abs. 2). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 14bis, S. 60.95
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 14bis, S. 60.95
Firsthöhe≤ 11 mArt. 14bis, S. 60.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 14bis, S. 60.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 14bis, S. 60.90

Extrahiert aus der BZO Thal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Intensiverholungszone Tourismus

Was gilt in der Zone Intensiverholungszone Tourismus in Thal?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thal erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Intensiverholungszone Tourismus sein?
Laut BZO Thal: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Intensiverholungszone Tourismus einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thal. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thal?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo steht die Zone Intensiverholungszone Tourismus in der BZO Thal?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Thal erwähnen die Zone Intensiverholungszone Tourismus namentlich, darunter Art. 14bis. BZO Thal lesen →

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