Zone Intensiverholungszone Campingplätze · Thal

St. Gallen · BFS 3237 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen

Die Zone Intensiverholungszone Campingplätze in Thal (St. Gallen) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Firsthöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Situationsplan-Bezug beim Grundbuchamt Thal-Rheineck
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kommunaler Gebührentarif für das Bauwesen (2025)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thal, in denen «Intensiverholungszone Campingplätze» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 14BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 6

Intensiverholungszone Campingplätze

1In der Intensiverholungszone Campingplätze ist die Nutzung im Sinne von Art. 28octies BauG beschränkt auf Campingbetriebe. Für zulässige Bauten in Campingplätzen gelten die folgenden Vorschriften:

–Vollgeschosszahl max. 1

–Gebäudehöhe max. 4.50 m

–Firsthöhe max. 7.50 m

–Gebäudelänge max. 30 m

–Grenzabstand allseitig 3 m

–Empfindlichkeitsstufe III

2Für die Nutzung der Campingplätze sind die Bestimmungen der Campingverordnung vom 28. Mai 1982 massgebend.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Intensiverholungszone Campingplätze ist die Nutzung im Sinne von Art. 28octies BauG beschränkt auf Campingbetriebe.» · Art. Art. 14 Abs. 1

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 14 Abs. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 14, S. 60.95
Gebäudehöhe≤ 4.5 mArt. 14, S. 60.95
Firsthöhe≤ 7.5 mArt. 14, S. 60.95
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 14, S. 60.95
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 14, S. 60.90

Extrahiert aus der BZO Thal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Intensiverholungszone Campingplätze

Was gilt in der Zone Intensiverholungszone Campingplätze in Thal?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Firsthöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thal erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Intensiverholungszone Campingplätze sein?
Laut BZO Thal: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.5 m, Firsthöhe ≤ 7.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Intensiverholungszone Campingplätze einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thal. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thal?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo steht die Zone Intensiverholungszone Campingplätze in der BZO Thal?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Thal erwähnen die Zone Intensiverholungszone Campingplätze namentlich, darunter Art. 14. BZO Thal lesen →

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