Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen · Thal

St. Gallen · BFS 3237 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen

Die Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in Thal (St. Gallen) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Situationsplan-Bezug beim Grundbuchamt Thal-Rheineck
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kommunaler Gebührentarif für das Bauwesen (2025)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thal, in denen «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 13BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 6

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

1Bauten haben gegenüber angrenzenden Zonen einen allseitigen Grenzabstand von 4 m einzuhalten. Der Ausbau von Dach- und Untergeschoss ist vorbehältlich der Bestimmung von Art. 32 BauR zulässig. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.

2Der Mehrlängenzuschlag zum Grenzabstand beträgt für Gebäudelängen über 30 m ¼ der Mehrlänge, insgesamt jedoch beträgt der Abstand maximal 8 m. Der Mehrhöhenzuschlag zum Grenzabstand beträgt, ab der Gebäudehöhe von 7.50 m, 1/3 der Mehrhöhe. Diese Zuschläge sind nur gegenüber Wohnzonen, Wohn-Gewerbezonen und Kernzonen anzuwenden.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 13 Abs. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 13, S. 60.85

Extrahiert aus der BZO Thal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

Was gilt in der Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in Thal?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thal erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thal. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thal?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo steht die Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in der BZO Thal?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Thal erwähnen die Zone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen namentlich, darunter Art. 13. BZO Thal lesen →

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