Zone E · Thal

St. Gallen · BFS 3237 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen

Die Zone E in Thal (St. Gallen) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 3.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Situationsplan-Bezug beim Grundbuchamt Thal-Rheineck
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kommunaler Gebührentarif für das Bauwesen (2025)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thal, in denen «E» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 2

Zielsetzung

1Pläne und planungsrechtliche Vorschriften der Gemeinde dienen:

a)einer zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens;

b)dem Schutz von Natur und Umwelt sowie der Erhaltung der heimatlichen Eigenart;

c)der Förderung guter ortsbaulicher Gestaltung;

d)der Wahrung von Sicherheit und Hygiene im Bauwesen und dem Schutz des Menschen vor schädlichen oder störenden Einflüssen;

e)dem sparsamen und wesensgerechten Umgang mit energetischen Ressourcen;

f)der Aufwertung bestehender und der Schaffung neuer, wohnlicher Quartiere.

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Art. 15BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 6

Grünzonen

1In den im Zonenplan mit "Freihaltung F" bezeichneten Grünzonen sind keine oberirdischen Bauten und Anlagen zulässig. 7

2In den im Zonenplan mit "Erholung E" bezeichneten Grünzonen dürfen Bauten und Anlagen nur soweit erstellt werden, als sie der unmittelbare Erholungs- und Freizeitzweck der jeweiligen Zone erfordert. Zulässige Hauptbauten sind auf eine Gebäudehöhe von 3.50 m, eine Firsthöhe von 6.50 m und eine Gebäudegrundfläche von 50 m2 zu beschränken. Sie haben einen allseitigen Grenzabstand von mindestens 3 m einzuhalten und sich gut in die Umgebung einzufügen. 7

3Die im Zonenplan mit "Gärten G" bezeichneten Grünzonen sind für die Anlage von Familiengärten vorgesehen. Einzelbauten für die Aufbewahrung von Gartenbearbeitungsgeräten sind bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von

7Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 07.10.2013. 2.50 m, eine Firsthöhe von 4 m und einer Grundfläche von 6 m2 zulässig. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II. D Zonen ausserhalb des Baugebietes

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Art. 18BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 7

Übriges Gemeindegebiet

1Für zulässige Gebäude gelten die Vorschriften der Landwirtschaftszone. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. E Weiteres

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Art. 27BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 8

BauG die nachstehenden Bedingungen beachtet werden:

a)Die Überbauung hat sich architektonisch, gestalterisch und funktional besonders auszuzeichnen und soll sich als Siedlungseinheit harmonisch in die Umgebung einfügen.

b)Der Fussgänger- und Fahrverkehr ist getrennt zu führen oder es sind verkehrsberuhigende Massnahmen zu treffen.

c)Mindestens 2/3 der notwendigen Autoabstellplätze sind als gedeckte Einstellplätze anzulegen.

d)Bei grösseren Wohnüberbauungen ist die Etappierung so vorzunehmen, dass zugehörige Nebenanlagen, Umgebungsgestaltung und allfällige Lärmschutzmassnahmen bereits nach Abschluss der 1. Bauetappe vorhanden sind.

e)In bereits teilweise überbauten Gebieten hat eine bessere Nutzung der bestehenden Bausubstanz und der Baulücken zu erfolgen.

f)Der Bau hat nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu erfolgen. Namentlich der Jahresverbrauch nicht erneuerbarer Energie für Raumwärme hat um mindestens 10 % unter den jeweiligen Zielwerten der SIA-Empfehlung 380/1 "Energie im Hochbau" zu liegen. 9

g)Es sind die Vorgaben der kommunalen Richtplanung zu beachten. 9

2Die Mehrausnützung beträgt zwischen 5 % und 20 % der zonengemässen Grundausnützung. Sie wird nach Massgabe der Erfüllung der Voraussetzungen gewährt.

9Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 07.10.2013. III Bauvorschriften G Allgemeines

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Art. 28BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 11

Strassenabstand

1Wo keine Baulinie besteht, gelten folgende Abstände ab Strassengrenze:

c)Abstände nach Strassentyp 14 KtsS K2 Gs 1/2 Gs 3 Gw 1/2 Gw 3

–Hauptbauten 4.00 4.00 3.00 3.00 2.00

–An- und Nebenbauten 4.00 3.00 2.00 2.00 2.00

–Anlagen 4.00 3.00 2.00 2.00 1.00

–Bäume 2.50 2.50 1.0 0.60 0.60

d)Lebhäge, Zierbäume und Sträucher: 0.6 m, über 1.8 m zusätzlich die Mehrhöhe;

e)Einfriedungen und Stützkonstruktionen von 0.45 bis 1.2 m: 0.3 m, über 1.2 m 15 zusätzlich die Mehrhöhe;

2Der Lichtraum, die Messweise und die Ausnahmen richten sich nach Art. 106 ff. StrG (sGS 732.1). Die Strassenabstände sind immer einzuhalten. 15

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Art. 48BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 17

Baukontrolle

1Dem Bauamt ist vor und während der Bauzeit unaufgefordert, rechtzeitig und in der Regel schriftlich Anzeige zu machen:

a)nach Erstellung des Schnurgerüstes;

b)nach Erstellung des Kanalisationsanschlusses und der Abwasseranlage vor dem Eindecken der Leitungen;

c)nach dem Einbringen der Armierungen für den Schutzraum;

d)nach Fertigstellung des Tankraumes vor dem Versetzen des Tankes;

e)nach vollendetem Rohbau;

f)Schlusskontrolle.

2Die Kontrolle durch die beauftragten Organe hat nach eingegangener Anzeige zu erfolgen. Die Schlussabnahme erfolgt nach vollständiger Fertigstellung in der Regel innert 6 Monaten seit deren Anzeige. Beanstandungen sind der Bauherrschaft unverzüglich mitzuteilen. Nach Behebung der gerügten Mängel ist zum Zwecke der Nachkontrolle erneut Anzeige zu machen. 28

28Geändert gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 17.07.2006. VI Baubewilligungsverfahren

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Art. 50BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 18

Form Baugesuch

1Für das Baugesuch sind vom Bauamt erhältliche Formulare zu verwenden. Das Baugesuch hat zu enthalten:

a)Baugesuchsformular mit Beschreibung des Bauvorhabens soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist. Detaillierter Nachweis über die Berechnung der Ausnützung, der Parkierungsflächen, der Kinderspiel- sowie der Grünflächen;

b)Grundbuchplankopie mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der bestehenden und projektierten Werkleitungen, der beabsichtigten Anlagen der Autoabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen oder Wege;

c)Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fenster- und Bodenflächen, das Erdgeschoss mit Umgebung inklusive Kinderspielplätze;

d)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Höhen und des gewachsenen Bodens, des neuen Terrainverlaufs von Grenze zu Grenze einschliesslich der Übergänge zu den Nachbargrundstücken sowie des kotierten Niveaupunktes (Niveaupunktaufnahme eines anerkannten Geometerbüros); 30

e)Besondere Kanalisationseingabe mit Angabe von Leitungsdurchmesser, - material und -gefälle sowie der Schächte;

f)Pläne für Tankanlagen im Massstab 1:50; 30

g)Schutzraumeingabe, Energienachweis, Lärmbelastungsgutachten sowie weitere notwendige Unterlagen entsprechend der jeweiligen Spezialgesetzgebung;

h)Risikoanalyse für Vorhaben in Naturgefahrenzonen und innerhalb von Ge- 29 wässerräumen.

2Bei …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 3.5 mArt. 15, S. 60.85
Firsthöhe≤ 6.5 mArt. 15, S. 60.85
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 15, S. 60.85

Extrahiert aus der BZO Thal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone E

Was gilt in der Zone E in Thal?
Gebäudehöhe ≤ 3.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thal erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone E sein?
Laut BZO Thal: Gebäudehöhe ≤ 3.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone E einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thal. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thal?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo steht die Zone E in der BZO Thal?
7 Artikel der Bau- und Zonenordnung Thal erwähnen die Zone E namentlich, darunter Art. 2, Art. 15, Art. 18. BZO Thal lesen →

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