Zone Landwirtschaftszone · Thal

St. Gallen · BFS 3237 · Gemeindeprofil · alle 24 Zonen

Die Zone Landwirtschaftszone in Thal (St. Gallen) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Situationsplan-Bezug beim Grundbuchamt Thal-Rheineck
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kommunaler Gebührentarif für das Bauwesen (2025)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thal, in denen «Landwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 17BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 7

Landwirtschaftszone

1Für zulässige Bauten gelten die folgenden Vorschriften:

–Gebäudehöhe Wohnbauten max. 7.50 m

–Firsthöhe Wohnbauten max. 12 m

–Gebäudehöhe Scheunen max. 8.50 m

–Firsthöhe Scheunen max. 15 m

–Gebäudelänge max. 50 m

–Grenzabstand allseitig 5 m

–Empfindlichkeitsstufe für lärmempfindliche Räume III

2Der Ausbau des Dachgeschosses für Wohnzwecke und des Untergeschosses für betriebliche Zwecke ist zulässig. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Art. 23 und 32 BauR.

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Art. 18BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 7

Übriges Gemeindegebiet

1Für zulässige Gebäude gelten die Vorschriften der Landwirtschaftszone. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. E Weiteres

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 29BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 31

BauR M G = grosser Grenzabstand (auch einzuhalten bei vorgelagerter Anbaute) g = kleiner Grenzabstand (auch einzuhalten bei vorgelagerter Anbaute) r = reduzierter Grenzabstand für Anbaute M = Mehrlängenzuschlag Bauten unter Terrain / Abgrabungen / Auffüllungen zu Art. 31 / 39 / 40 Schnitt Grenze max. 1.20m x 2 : 3 0.50m Schnitt Überdeckung Parzellengrenze oder Strassen- / Trottoirrand Theoretisch maximale Terrainveränderung Terraingestaltung nach Art. 39 BauR gewachsenes Terrain gewachsenes Terrain Baute unter Terrain gewachsenes Terrain Baute unter Terrain

oder Parzellengrenze Trottoirran / Strassenm max. 2:3 1.20 max.

min. 0.50 m Bauten im Seebereich zu Art. 32

bewohnte Geschosse VG OK EG min. Kote unbewohntes Geschoss UG NP erforderlicher Kote und Niveaupunkt erforderliche Kote und Niveaupunkt max. zul. GH zzgl. Differenz zw. max. zul. GH zzgl. Differenz zw. m 0 5.1 sib unbewoh ntes Geschoss UG gewachsenes Terrain flüssigkeitsdichte Wanne (ohne Kanalisationsanschluss) Dachaufbauten / Dacheinschnitte zu Art. 33 1 . 2 0 1 . 2 0 m m 1.20 m m m 1 . 5 0 1 . 5 0 1.50 m 0 . 5 0 m 0.50 m Giebelfassade A: Breite Dachaufbau 1 B: Breite Dachaufbau 2 C: Traufenlänge der Gebäudeseite A + B = max. 1/3 C Giebelfassade B B A A C C Trauffassade G H A GH A C / 2 Trauffassade C / 2 C C A: max. 1/2 C GH: Gebäudehöhe Abstände von Anlagen zu Art. 40 bis Parzellengrenze max. 1.20 m max. 2:3 min. 0.50 m gewachsenes Terrain Garage Vorplatz Anstosslänge (A) öffentliche Strasse Strassencharakter zu Art. 45 bis X Anhang 3 Schlagwortregister Schlagwortregister Thal Die nachfolgende A …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 17 Abs. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 17, S. 70.90
Firsthöhe≤ 12 mArt. 17, S. 70.90
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 17, S. 70.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 17, S. 70.90

Extrahiert aus der BZO Thal (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Landwirtschaftszone

Was gilt in der Zone Landwirtschaftszone in Thal?
Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thal erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Landwirtschaftszone sein?
Laut BZO Thal: Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 12 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Landwirtschaftszone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thal. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thal?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo steht die Zone Landwirtschaftszone in der BZO Thal?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Thal erwähnen die Zone Landwirtschaftszone namentlich, darunter Art. 17, Art. 18, Art. 29. BZO Thal lesen →

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