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Art. 313 · ZPP 3 «Breiten»

BZO Baureglement Spiez · S. 26 · Original-PDF

313 ZPP 3 «Breiten»

1Die ZPP 3 «Breiten» bezweckt die Realisierung einer verdichteten, etappenweise zu realisierenden Wohnüberbauung mit einer hohen Wohn- und Siedlungsqualität sowie einem differenzierten Wohnungsangebot (Grosswohnungen, Duplexwohnungen, Reiheneinfamilienhäusern, Eigentums- und Genossenschaftswohnungen, Mietwohnungen).

2Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2).

3Minimale AZ 0.5, maximale AZ 0.6; maximale Gebäudehöhe 7.0 m.

4ES II

5Siedlungseinrichtungen und Infrastrukturanlagen (z.B. Parkierung, Erschliessung, Warmwasserversorgung, Heizung, Gemeinschaftsräume) sind gemeinsam vorzusehen. Planungszweck Basierend auf der ZPP «Breiten» wurde eine Überbauungsordnung erarbeitet. Diese bleibt weiterhin rechtsgültig (vgl. Art. 331). Art der Nutzung Mass der Nutzung Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.