Zone W3 · Lenzburg

Aargau · BFS 4201 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone W3 in Lenzburg (Aargau) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≥ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.7, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan (aktuelle Katasterplankopie)
  • Grundrisse aller Stockwerke 1:100
  • Sämtliche Aussenansichten 1:100
  • Quer- und Längsschnitte 1:100
  • Kanalisationsplan 1:100 gemäss Wegleitung Siedlungsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung in 2 Exemplaren, dreifach unterzeichnet
  • Zusätzliche digitale Einreichung als PDF
  • Meldepflicht Baustadien

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Lenzburg, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 12BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 6

Höhere Bauten

1In den im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebieten (Perimeter für Höhere Bauten) sind Höhere Bauten im Rahmen eines Gestaltungsplans möglich. Die Zulässigkeit von Höheren Bauten setzt einen besonders geeigneten Standort und eine besonders hochwertige Gestaltung voraus. Die Beurteilung dieser Gestaltungspläne hat immer über das jeweilige Areal hinauszureichen und ein städtebaulich zweckmässiges Gebiet zu umfassen. Es muss ein Richtprojekt oder ein Entwicklungsrichtplan zugrunde gelegt werden, welches/r in einem qualitätssichernden Verfahren (insbesondere Wettbewerb oder Studienauf­ trag) unter Einbindung der Stadt erarbeitet wird. Wenn der Gestaltungsplan auf Basis eines Entwicklungsrichtplanes erarbeitet wird, ist darauffolgend für das Bauprojekt ein qualitätssicherndes Verfahren (insbesondere Wettbewerb oder Studienauftrag) durchzuführen.

2Der Gestaltungsplan stellt sicher, dass Höhere Bauten städtebaulich gut situiert und verkehrlich gut erschlossen sind und beinhaltet insbesondere:

–die städtebaulich vertretbare Gesamthöhe der Höheren Bauten, welche Rücksicht auf den baulichen, freiräumlichen und infra­ strukturellen Kontext der näheren Umgebung nimmt, nament­ lich den Schattenwurf. Die maximale Gesamthöhe beträgt 30 m bzw. 38 m gemäss Bauzonenplan,

–den Beitrag des Vorhabens zur Lesbarkeit der städtebaulichen Struktur, namentlich die Akzentuierung wichtiger Strassenund Sichtachsen und der Definition öffentlicher Räume,

–Freihaltung der Sichtverbindungen von den wichtigsten Blick­ punkten und Stadtzufahrten auf das Schloss, …

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Art. 14BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 7

Zonenübersicht Tabelle mit der Zonenübersicht vgl. Folgeseite

1Die mit « – » bezeichneten Masse sind frei (vorbehältlich übergeordneter Vorschriften) 1) Über diese Masse entscheidet der Stadtrat unter Berücksichti­ gung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, insbesondere der Einpassung ins ortsbauliche Umfeld sowie der Immissions-, Belichtungs- und Besonnungsverhältnisse. 2) Diese Masse werden im Gestaltungsplan festgelegt. 3) Ermittlung Fassadenhöhe:

–In der Ebene (Hangneigung ≤ 10 %) gilt für Flachdachbauten mit Attika nur die Fassadenhöhe 2.

–In Hanglage ist die Fassadenhöhe 1 talseitig einzuhalten. Es wird ein Zuschlag von 1.0 m gewährt. 4) In den Wohnzonen W2a, W3 und W4 sowie in den Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3 und WA4 können die Fassadenund Gesamthöhen und die Nutzungsziffer gemäss § 54 Abs. 3 erhöht werden. 5) Gegenüber angrenzenden Wohn- sowie Wohn- und Arbeitszonen sind deren Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten. 6) In den im Bauzonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Flächen gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 7) Werden Grundstücke nur teilweise überbaut, so ist der Nachweis zu erbringen, dass mit einer zonengemässen Überbauung des restlichen Grundstücks die Mindestausnutzung erreicht werden kann. Der Stadtrat kann Ausnahmen gestatten, wenn das Grundstück wegen öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen nicht voll überbaubar ist. 8) Die Geschossigkeit in der Ringzone ist je Bereich im Bauzonen­ plan bezeichnet.

2In allen Bauzonen sind sowohl die offene wie die geschlossene Bauweise zuläs­ sig, soweit die …

BauzonenAusnützungszi f fer7) MindestausnützungVollgeschosseGesamthöhe (m)3) Fassadenhöhe 1 (m)Fassadenhöhe 2 3) Flachdach mit Attika (m)Grenzabstand klein (m)Grenzabstand gross (m)Gebäudelänge (m)Verkaufs l fäche (m²)Mindest l fäche bei Arealüberbauung (m²)Emp i fndlichkeitsstufe (ES) Lärmschutzverordnung (LSV)Weitere Zonenbestimmungen
Altstadtzone A1)–1)1)1)–1)1)–1)nicht zulässigIII§ 16
Weitere Schutzzonen WS B – L1)–1)1)1)–1)1)–1)nicht zulässigIII§ 17
Ringzone R1)–4 8) 3 8)17 1414.5 11.517 141)1)–1)nicht zulässigIII§ 18
Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga SpBM1)1)41714.5171)1)–1)nicht zulässigIII§ 19
Bahnhofszone B2)2)41714.5171)1)–2)nicht zulässigIII§ 20
Spezialzone Gleis Nord SpGN2)–2)19–2)2)2)400nicht zulässigIII§ 21
Spezialzone Aabach Nord SpAN2)–20.0––2)2)2)2)nicht zulässigIII§ 22
Wohn- und Arbeitszone WA30.90.8–15.5 4)11.5 4)144.08.0607002 000III§ 24
Wohn- und Arbeitszone WA20.70.6–12.5 4)8.5 4)124.06.0605001 500III§ 24
Wohnzone W40.80.7–16 4)13.5 4)166.010.0605002 000II 6)§ 23
Wohnzone W30.70.6–14.5 4)10.5 4)146.08.0605002 000II 6)§ 23
Wohnzone W2a0.55––11.5 4)7.5 4)114.08.0305001 500II 6)§ 23
Wohnzone W2b0.35––11.57.5114.08.0305001 500II§ 23
Arbeitszone AR21)––20.0––1) 5)1) 5)–700–IV§ 25
Arbeitszone AR11)––15.0––1) 5)1) 5)–700–III§ 25
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖB1)––1)1)–1) 5)1) 5)–––III§ 27
Spezialzone Oberrain SpO1)––12.0––1)1)–1)–IV§ 26
Grünzonen GR–––1)1)–1)1)1)–––§ 28

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 23BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 11

Wohnzonen

1Wohnzonen dienen vorrangig dem Wohnen.

2Zulässig sind Wohnnutzungen und nicht störende Betriebsnutzungen. Nicht zulässig sind Verkaufsgeschäfte oder Zusammenfassungen von solchen (Stand­ ort) mit insgesamt mehr als 500 m² Verkaufsfläche.

3In den Wohnzonen W3 und W4 sind mindestens 3-geschossige Bauten zu erstel­ len. Der Bau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern ist nicht zulässig. Ausnahmen können bewilligt werden, wenn auf untergeordneten Flächen der Bau von Mehrfamilienhäusern nicht möglich ist.

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Art. 54BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 19

Innenentwicklung

1Das Bauland ist im Rahmen der baurechtlichen und ortsbaulichen Gegeben­ heiten optimal auszunützen. Die Baubewilligung kann verweigert werden, wenn ein Grundstück offensichtlich unzweckmässig ausgenützt wird und der Nachweis einer später möglichen zonengemässen Überbauung nicht erbracht werden kann. 36 37 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

4BAUBEGRIFFE UND MESSWEISEN 4.2 INNENENTWICKLUNG

4BAUBEGRIFFE UND MESSWEISEN 4.3 GEWERBE

2Werden in den zweigeschossigen Wohnzonen (W2a / W2b) auf einem Grund­ stück von weniger als 2 000 m² pro 1 000 m² mindestens 3 Wohneinheiten erstellt, erhöht sich die zulässige Ausnützungsziffer um 10 %.

3Innerhalb der Wohnzonen W2a, W3 und W4 sowie in den Wohn- und Arbeitszo­ nen WA2 und WA3 kann zur Förderung einer qualitätsvollen, dichten Bauweise nach den folgenden Bedingungen und Grundmassen gebaut werden. Voraus­ gesetzt werden eine gute Gesamtwirkung von Bauten und Anlagen, Freiräumen sowie eine ansprechende Umgebungsgestaltung und eine rationelle Parkierung. Die Gliederung der Volumen hat den bestehenden Bau- und Freiraumstruktu­ ren zu entsprechen. Die qualitativen Anforderungen gemäss Arealüberbauung (§ 39 BauV) sind sinngemäss anzuwenden, wobei der haushälterische Umgang mit dem Boden im Vordergrund steht. Für weitere Nutzungsboni (z.B. § 35 BauV) gilt die Anwendung analog der Arealüberbauung. minimal erforderliche Grundstücksfläche (m²) Anzahl Vollgeschosse (ohne Attika-/Dachgeschoss) Fassadenhöhe (m) Ausnützungsziffer Wohnzone W2a 1 …

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Art. 55BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 20

Arealüberbauungen

1Arealüberbauungen sind in den Wohnzonen W4, W3, W2a und W2b sowie den Wohn- und Arbeitszonen WA3 und WA2 zulässig.

2Arealüberbauungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

a)Es ist die gemäss § 14 minimale Arealfläche erforderlich, wobei bestehende Bauten miteinbezogen werden können, sofern die Überbauung als Ganzes den Anforderungen genügt und sich eine sinnvolle Abgrenzung des Areals ergibt.

b)Die nicht für Besuchende reservierten Abstellplätze sind in unter­ irdischen Sammelgaragen vorzusehen. Sofern Arealgrösse und Überbauungsart eine vorteilhafte Lösung erlauben, ist auch eine oberirdische Parkierung möglich.

c)Die zonengemässen Gesamt- und Fassadenhöhen können um höchstens 3.2 m (1 Vollgeschoss) erhöht werden, wenn dadurch ein siedlungs- und landschaftsgestalterisch besseres Ergebnis erzielt wird. 4.3 Gewerbe

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Art. 73BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 23

Mobilfunkantennen

1Mobilfunkantennen, welche als solche erkennbar sind, dürfen in den Bauzonen

–in erster Priorität in den Arbeitszonen AR1 und AR2 sowie der Spezialzone Oberrain,

–in zweiter Priorität in den Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3 und WA4, der Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga, der Bahnhofszone, den Spezialzonen Gleis Nord und Aabach Nord, sowie der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖB,

–in dritter Priorität in der Altstadtzone, der Ringzone, den weiteren Schutzzonen B – L und den Wohnzonen W2, W3, W4 erstellt werden. In Bauzonen untergeordneter Priorität kann eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn ihre Erstellung in den Bauzonen übergeordneter Priorität nicht möglich ist. Zudem kann in der Alt­ stadtzone, der Ringzone, den weiteren Schutzzonen B – L und den Wohnzonen W2, W3, W4 (3. Priorität) eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn sie vorwiegend die Versorgung dieser Zone bezweckt.

6Schutzvorschriften 6.1 Ortsbildschutz

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Wohnzonen dienen vorrangig dem Wohnen.» · Art. Art. 23 Abs. 1

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≥ 3 VollgeschosseArt. 23, S. 110.90
Ausnützungsziffer≤ 0.7Art. 14, S. 70.90
Ausnützungsziffer≥ 0.6Art. 14, S. 70.90
Gesamthöhe≤ 14.5 mArt. 14, S. 70.90
Fassadenhöhe≤ 10.5 mArt. 14, S. 70.90
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 14, S. 70.90
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 14, S. 70.90
Gebäudelänge≤ 60 mArt. 14, S. 70.90

Extrahiert aus der BZO Lenzburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W3

Was gilt in der Zone W3 in Lenzburg?
Vollgeschosse ≥ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.7, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Lenzburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3 sein?
Laut BZO Lenzburg: Vollgeschosse ≥ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Lenzburg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Lenzburg?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Lenzburg ein?
Zuständig ist Stadtplanung & Hochbau (Bauverwaltung), Kronenplatz 24, 5600 Lenzburg. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Lenzburg