Zone AR2 · Lenzburg

Aargau · BFS 4201 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone AR2 in Lenzburg (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan (aktuelle Katasterplankopie)
  • Grundrisse aller Stockwerke 1:100
  • Sämtliche Aussenansichten 1:100
  • Quer- und Längsschnitte 1:100
  • Kanalisationsplan 1:100 gemäss Wegleitung Siedlungsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung in 2 Exemplaren, dreifach unterzeichnet
  • Zusätzliche digitale Einreichung als PDF
  • Meldepflicht Baustadien

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Lenzburg, in denen «AR2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 12BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 6

Höhere Bauten

1In den im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebieten (Perimeter für Höhere Bauten) sind Höhere Bauten im Rahmen eines Gestaltungsplans möglich. Die Zulässigkeit von Höheren Bauten setzt einen besonders geeigneten Standort und eine besonders hochwertige Gestaltung voraus. Die Beurteilung dieser Gestaltungspläne hat immer über das jeweilige Areal hinauszureichen und ein städtebaulich zweckmässiges Gebiet zu umfassen. Es muss ein Richtprojekt oder ein Entwicklungsrichtplan zugrunde gelegt werden, welches/r in einem qualitätssichernden Verfahren (insbesondere Wettbewerb oder Studienauf­ trag) unter Einbindung der Stadt erarbeitet wird. Wenn der Gestaltungsplan auf Basis eines Entwicklungsrichtplanes erarbeitet wird, ist darauffolgend für das Bauprojekt ein qualitätssicherndes Verfahren (insbesondere Wettbewerb oder Studienauftrag) durchzuführen.

2Der Gestaltungsplan stellt sicher, dass Höhere Bauten städtebaulich gut situiert und verkehrlich gut erschlossen sind und beinhaltet insbesondere:

–die städtebaulich vertretbare Gesamthöhe der Höheren Bauten, welche Rücksicht auf den baulichen, freiräumlichen und infra­ strukturellen Kontext der näheren Umgebung nimmt, nament­ lich den Schattenwurf. Die maximale Gesamthöhe beträgt 30 m bzw. 38 m gemäss Bauzonenplan,

–den Beitrag des Vorhabens zur Lesbarkeit der städtebaulichen Struktur, namentlich die Akzentuierung wichtiger Strassenund Sichtachsen und der Definition öffentlicher Räume,

–Freihaltung der Sichtverbindungen von den wichtigsten Blick­ punkten und Stadtzufahrten auf das Schloss, …

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Art. 25BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 11

Arbeitszonen

1Die Arbeitszonen dienen der Betriebsnutzung.

2In der Arbeitszone AR2 sind nicht, mässig und stark störende Betriebsnutzun­ gen zulässig. Es sind nur Wohnungen zulässig, die aus betrieblichen Gründen notwendig sind.

3In der Arbeitszone AR1 sind nicht bis mässig störende Betriebsnutzungen zuläs­ sig. Es sind nur Wohnungen für den Betriebsinhaber und betrieblich an den Standort gebundenes Personal zulässig.

4In allen Arbeitszonen sind Verkaufsgeschäfte oder Zusammenfassungen von solchen (Standort) bis maximal 700 m² Verkaufsfläche zulässig. Es gelten folgende Voraussetzungen:

–Von solchen Verkaufsgeschäften dürfen keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf das Wohngebiet ausgehen.

–Ihre Erschliessung ist nur direkt ab Hauptsammelstrassen oder über vorwiegend in der Arbeitszone gelegene Erschliessungs­ strassen zulässig. Nutzungen mit einem hohen Personenverkehrsaufkommen wie Kinos und Frei­ zeitanlagen usw. mit mehr als 70 Parkfeldern sowie Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche grösser 700 m² können nur auf der Basis eines Gestaltungsplans bewilligt werden. Nicht zulässig sind Nutzungen mit hohem Güterverkehr und hohem Flächenbedarf wie Betriebe, deren Haupttätigkeit im Transport, Lagern und Konfektionieren von Waren besteht (Lager-, Verteil- und Logistikzentren). Für bestehende Betriebe sind Erweiterungen im Rahmen der Betriebsnotwen­ digkeit zulässig.

5Zulässig ist die offene und die geschlossene Bauweise. Der Stadtrat kann in spe­ ziellen Fällen die geschlossene Bauweise vorschreiben. Hauptzugänge sind in Bezug zum öff …

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Art. 73BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 23

Mobilfunkantennen

1Mobilfunkantennen, welche als solche erkennbar sind, dürfen in den Bauzonen

–in erster Priorität in den Arbeitszonen AR1 und AR2 sowie der Spezialzone Oberrain,

–in zweiter Priorität in den Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3 und WA4, der Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga, der Bahnhofszone, den Spezialzonen Gleis Nord und Aabach Nord, sowie der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖB,

–in dritter Priorität in der Altstadtzone, der Ringzone, den weiteren Schutzzonen B – L und den Wohnzonen W2, W3, W4 erstellt werden. In Bauzonen untergeordneter Priorität kann eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn ihre Erstellung in den Bauzonen übergeordneter Priorität nicht möglich ist. Zudem kann in der Alt­ stadtzone, der Ringzone, den weiteren Schutzzonen B – L und den Wohnzonen W2, W3, W4 (3. Priorität) eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn sie vorwiegend die Versorgung dieser Zone bezweckt.

6Schutzvorschriften 6.1 Ortsbildschutz

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Arbeitszonen dienen der Betriebsnutzung.» · Art. Art. 25 Abs. 1

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 10 %Art. 25, S. 110.75
Gesamthöhe≤ 20 mArt. 14, S. 70.90

Extrahiert aus der BZO Lenzburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone AR2

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Lenzburg?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Lenzburg ein?
Zuständig ist Stadtplanung & Hochbau (Bauverwaltung), Kronenplatz 24, 5600 Lenzburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone AR2 in der BZO Lenzburg?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Lenzburg erwähnen die Zone AR2 namentlich, darunter Art. 12, Art. 25, Art. 73. BZO Lenzburg lesen →

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