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Art. 23 · Weitere Planungsinstrumente
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 11 · Original-PDF
Wohnzonen
1Wohnzonen dienen vorrangig dem Wohnen.
2Zulässig sind Wohnnutzungen und nicht störende Betriebsnutzungen. Nicht zulässig sind Verkaufsgeschäfte oder Zusammenfassungen von solchen (Stand ort) mit insgesamt mehr als 500 m² Verkaufsfläche.
3In den Wohnzonen W3 und W4 sind mindestens 3-geschossige Bauten zu erstel len. Der Bau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern ist nicht zulässig. Ausnahmen können bewilligt werden, wenn auf untergeordneten Flächen der Bau von Mehrfamilienhäusern nicht möglich ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.