Zone SpAN · Lenzburg

Aargau · BFS 4201 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone SpAN in Lenzburg (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan (aktuelle Katasterplankopie)
  • Grundrisse aller Stockwerke 1:100
  • Sämtliche Aussenansichten 1:100
  • Quer- und Längsschnitte 1:100
  • Kanalisationsplan 1:100 gemäss Wegleitung Siedlungsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung in 2 Exemplaren, dreifach unterzeichnet
  • Zusätzliche digitale Einreichung als PDF
  • Meldepflicht Baustadien

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Lenzburg, in denen «SpAN» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 12BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 6

Höhere Bauten

1In den im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebieten (Perimeter für Höhere Bauten) sind Höhere Bauten im Rahmen eines Gestaltungsplans möglich. Die Zulässigkeit von Höheren Bauten setzt einen besonders geeigneten Standort und eine besonders hochwertige Gestaltung voraus. Die Beurteilung dieser Gestaltungspläne hat immer über das jeweilige Areal hinauszureichen und ein städtebaulich zweckmässiges Gebiet zu umfassen. Es muss ein Richtprojekt oder ein Entwicklungsrichtplan zugrunde gelegt werden, welches/r in einem qualitätssichernden Verfahren (insbesondere Wettbewerb oder Studienauf­ trag) unter Einbindung der Stadt erarbeitet wird. Wenn der Gestaltungsplan auf Basis eines Entwicklungsrichtplanes erarbeitet wird, ist darauffolgend für das Bauprojekt ein qualitätssicherndes Verfahren (insbesondere Wettbewerb oder Studienauftrag) durchzuführen.

2Der Gestaltungsplan stellt sicher, dass Höhere Bauten städtebaulich gut situiert und verkehrlich gut erschlossen sind und beinhaltet insbesondere:

–die städtebaulich vertretbare Gesamthöhe der Höheren Bauten, welche Rücksicht auf den baulichen, freiräumlichen und infra­ strukturellen Kontext der näheren Umgebung nimmt, nament­ lich den Schattenwurf. Die maximale Gesamthöhe beträgt 30 m bzw. 38 m gemäss Bauzonenplan,

–den Beitrag des Vorhabens zur Lesbarkeit der städtebaulichen Struktur, namentlich die Akzentuierung wichtiger Strassenund Sichtachsen und der Definition öffentlicher Räume,

–Freihaltung der Sichtverbindungen von den wichtigsten Blick­ punkten und Stadtzufahrten auf das Schloss, …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gesamthöhe≤ 20 mArt. 14, S. 70.85

Extrahiert aus der BZO Lenzburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone SpAN

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Lenzburg?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Lenzburg ein?
Zuständig ist Stadtplanung & Hochbau (Bauverwaltung), Kronenplatz 24, 5600 Lenzburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone SpAN in der BZO Lenzburg?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Lenzburg erwähnen die Zone SpAN namentlich, darunter Art. 12. BZO Lenzburg lesen →

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