Zone R4- · Lenzburg
Aargau · BFS 4201 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone R4- in Lenzburg (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan (aktuelle Katasterplankopie)
- Grundrisse aller Stockwerke 1:100
- Sämtliche Aussenansichten 1:100
- Quer- und Längsschnitte 1:100
- Kanalisationsplan 1:100 gemäss Wegleitung Siedlungsentwässerung
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung in 2 Exemplaren, dreifach unterzeichnet
- Zusätzliche digitale Einreichung als PDF
- Meldepflicht Baustadien
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Stadtplanung & Hochbau (Bauverwaltung)
- 062 886 45 20
- hochbau@lenzburg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Lenzburg, in denen «R4-» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 9
Ringzone
1Die Ringzone bezweckt das Weiterentwickeln der historisch gewachsenen Stadt erweiterung unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Ortsbildschutz, insbesondere das städtebauliche Grundmuster, einzelne Schutzobjekte und die Nähe zur Altstadt.
2Es ist eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Nutzungsdurchmischung für Wohnen und nicht bis mässig störende Betriebsnutzungen zulässig.
3Bauliche Erneuerungen und die Schliessung von Baulücken haben sich gut in das bestehende, historische Ortsbild einzuordnen und dürfen insbesondere den Charakter der Altstadt und der weiteren Schutzzonen nicht beeinträchtigen. Die Materialisierung und Farbgebung haben sich an den bestehenden Bauten zu orientieren. Die Qualitäten der ortsüblichen Freiraumstrukturen, z.B. Vor gärten und öffentliche Durchwegung, sind zu erhalten.
4Die zulässige Ausnützung und die Grenz- und Gebäudeabstände werden vom Stadtrat unter Berücksichtigung der bestehenden Struktur (Bau- und Freiraum struktur) bestimmt, auch gegenüber angrenzenden Zonen.
5Die zulässige Anzahl Vollgeschosse ist im Bauzonenplan bezeichnet. Im schraf fierten Bereich R4- sind grundsätzlich 3 Vollgeschosse zulässig. Sofern eine städtebaulich bessere Lösung erreicht wird, können situativ 4 Vollgeschosse in Anspruch genommen werden. Dach- bzw. Attikageschosse sind nur bei beson ders guter Einordnung zulässig.
6Innere und äussere Sanierungen und Renovationen, die Einfluss auf das innere und äussere Erscheinungsbild und die Struktur haben, sind bewilligungspflichtig. Allfällige archäologische und denk …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 18, S. 9 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Lenzburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.