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Art. 14 · Zonenübersicht

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 7 · Original-PDF

Tabelle mit der Zonenübersicht vgl. Folgeseite

1Die mit « – » bezeichneten Masse sind frei (vorbehältlich übergeordneter Vorschriften) 1) Über diese Masse entscheidet der Stadtrat unter Berücksichti­ gung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, insbesondere der Einpassung ins ortsbauliche Umfeld sowie der Immissions-, Belichtungs- und Besonnungsverhältnisse. 2) Diese Masse werden im Gestaltungsplan festgelegt. 3) Ermittlung Fassadenhöhe:

–In der Ebene (Hangneigung ≤ 10 %) gilt für Flachdachbauten mit Attika nur die Fassadenhöhe 2.

–In Hanglage ist die Fassadenhöhe 1 talseitig einzuhalten. Es wird ein Zuschlag von 1.0 m gewährt. 4) In den Wohnzonen W2a, W3 und W4 sowie in den Wohn- und Arbeitszonen WA2, WA3 und WA4 können die Fassadenund Gesamthöhen und die Nutzungsziffer gemäss § 54 Abs. 3 erhöht werden. 5) Gegenüber angrenzenden Wohn- sowie Wohn- und Arbeitszonen sind deren Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten. 6) In den im Bauzonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Flächen gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 7) Werden Grundstücke nur teilweise überbaut, so ist der Nachweis zu erbringen, dass mit einer zonengemässen Überbauung des restlichen Grundstücks die Mindestausnutzung erreicht werden kann. Der Stadtrat kann Ausnahmen gestatten, wenn das Grundstück wegen öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen nicht voll überbaubar ist. 8) Die Geschossigkeit in der Ringzone ist je Bereich im Bauzonen­ plan bezeichnet.

2In allen Bauzonen sind sowohl die offene wie die geschlossene Bauweise zuläs­ sig, soweit die maximal zulässige Gebäudelänge nicht überschritten wird oder sich aus ortsbaulicher Sicht keine anderen Auflagen ergeben. 12 13 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

3ZONENVORSCHRIFTEN 3.1 BAUZONEN

3ZONENVORSCHRIFTEN 3.1 BAUZONEN

BauzonenAusnützungszi f fer7) MindestausnützungVollgeschosseGesamthöhe (m)3) Fassadenhöhe 1 (m)Fassadenhöhe 2 3) Flachdach mit Attika (m)Grenzabstand klein (m)Grenzabstand gross (m)Gebäudelänge (m)Verkaufs l fäche (m²)Mindest l fäche bei Arealüberbauung (m²)Emp i fndlichkeitsstufe (ES) Lärmschutzverordnung (LSV)Weitere Zonenbestimmungen
Altstadtzone A1)–1)1)1)–1)1)–1)nicht zulässigIII§ 16
Weitere Schutzzonen WS B – L1)–1)1)1)–1)1)–1)nicht zulässigIII§ 17
Ringzone R1)–4 8) 3 8)17 1414.5 11.517 141)1)–1)nicht zulässigIII§ 18
Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga SpBM1)1)41714.5171)1)–1)nicht zulässigIII§ 19
Bahnhofszone B2)2)41714.5171)1)–2)nicht zulässigIII§ 20
Spezialzone Gleis Nord SpGN2)–2)19–2)2)2)400nicht zulässigIII§ 21
Spezialzone Aabach Nord SpAN2)–20.0––2)2)2)2)nicht zulässigIII§ 22
Wohn- und Arbeitszone WA30.90.8–15.5 4)11.5 4)144.08.0607002 000III§ 24
Wohn- und Arbeitszone WA20.70.6–12.5 4)8.5 4)124.06.0605001 500III§ 24
Wohnzone W40.80.7–16 4)13.5 4)166.010.0605002 000II 6)§ 23
Wohnzone W30.70.6–14.5 4)10.5 4)146.08.0605002 000II 6)§ 23
Wohnzone W2a0.55––11.5 4)7.5 4)114.08.0305001 500II 6)§ 23
Wohnzone W2b0.35––11.57.5114.08.0305001 500II§ 23
Arbeitszone AR21)––20.0––1) 5)1) 5)–700–IV§ 25
Arbeitszone AR11)––15.0––1) 5)1) 5)–700–III§ 25
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖB1)––1)1)–1) 5)1) 5)–––III§ 27
Spezialzone Oberrain SpO1)––12.0––1)1)–1)–IV§ 26
Grünzonen GR–––1)1)–1)1)1)–––§ 28

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.