Art. 55 · Arealüberbauungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 20 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in den Wohnzonen W4, W3, W2a und W2b sowie den Wohn- und Arbeitszonen WA3 und WA2 zulässig.
2Arealüberbauungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
a)Es ist die gemäss § 14 minimale Arealfläche erforderlich, wobei bestehende Bauten miteinbezogen werden können, sofern die Überbauung als Ganzes den Anforderungen genügt und sich eine sinnvolle Abgrenzung des Areals ergibt.
b)Die nicht für Besuchende reservierten Abstellplätze sind in unter irdischen Sammelgaragen vorzusehen. Sofern Arealgrösse und Überbauungsart eine vorteilhafte Lösung erlauben, ist auch eine oberirdische Parkierung möglich.
c)Die zonengemässen Gesamt- und Fassadenhöhen können um höchstens 3.2 m (1 Vollgeschoss) erhöht werden, wenn dadurch ein siedlungs- und landschaftsgestalterisch besseres Ergebnis erzielt wird. 4.3 Gewerbe
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.