Zone SpO · Lenzburg
Aargau · BFS 4201 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone SpO in Lenzburg (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan (aktuelle Katasterplankopie)
- Grundrisse aller Stockwerke 1:100
- Sämtliche Aussenansichten 1:100
- Quer- und Längsschnitte 1:100
- Kanalisationsplan 1:100 gemäss Wegleitung Siedlungsentwässerung
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung in 2 Exemplaren, dreifach unterzeichnet
- Zusätzliche digitale Einreichung als PDF
- Meldepflicht Baustadien
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Stadtplanung & Hochbau (Bauverwaltung)
- 062 886 45 20
- hochbau@lenzburg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Lenzburg, in denen «SpO» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 12BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 6
Höhere Bauten
1In den im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebieten (Perimeter für Höhere Bauten) sind Höhere Bauten im Rahmen eines Gestaltungsplans möglich. Die Zulässigkeit von Höheren Bauten setzt einen besonders geeigneten Standort und eine besonders hochwertige Gestaltung voraus. Die Beurteilung dieser Gestaltungspläne hat immer über das jeweilige Areal hinauszureichen und ein städtebaulich zweckmässiges Gebiet zu umfassen. Es muss ein Richtprojekt oder ein Entwicklungsrichtplan zugrunde gelegt werden, welches/r in einem qualitätssichernden Verfahren (insbesondere Wettbewerb oder Studienauf trag) unter Einbindung der Stadt erarbeitet wird. Wenn der Gestaltungsplan auf Basis eines Entwicklungsrichtplanes erarbeitet wird, ist darauffolgend für das Bauprojekt ein qualitätssicherndes Verfahren (insbesondere Wettbewerb oder Studienauftrag) durchzuführen.
2Der Gestaltungsplan stellt sicher, dass Höhere Bauten städtebaulich gut situiert und verkehrlich gut erschlossen sind und beinhaltet insbesondere:
–die städtebaulich vertretbare Gesamthöhe der Höheren Bauten, welche Rücksicht auf den baulichen, freiräumlichen und infra strukturellen Kontext der näheren Umgebung nimmt, nament lich den Schattenwurf. Die maximale Gesamthöhe beträgt 30 m bzw. 38 m gemäss Bauzonenplan,
–den Beitrag des Vorhabens zur Lesbarkeit der städtebaulichen Struktur, namentlich die Akzentuierung wichtiger Strassenund Sichtachsen und der Definition öffentlicher Räume,
–Freihaltung der Sichtverbindungen von den wichtigsten Blick punkten und Stadtzufahrten auf das Schloss, …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Spezialzone Oberrain dient Nutzungen zur Kompostierung und Verwertung von organischen Abfällen.» · Art. Art. 26 Abs. 1
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 12 m | Art. 14, S. 7 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Lenzburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.