Ilanz/Glion
Gebäudeabstand in Ilanz/Glion
Der Gebäudeabstand ist in Ilanz/Glion in 1 von 24 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 25 der Bau- und Zonenordnung.
Der Gebäudeabstand ist der Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden. Er ergibt sich oft aus der Summe der Grenzabstände, das Reglement kann ihn eigenständig festlegen.
| Zone | Gebäudeabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Zone für öffentliche Bauten und Anlagen | ≥ 5 m | Art. 25, S. 71 |
Extrahiert aus der BZO Ilanz/Glion. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 25 im Wortlaut, Seite 71
Art. 25 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für öffentliche oder für öffentlichen Interessen dienende Anlagen bestimmt. Gegenüber angrenzenden Zonen gelten sinn- gemäß deren Grenz- und Gebäudeabstände, mindestens aber von 2.5 m bzw. 5.0 m. Die übrigen Zonenvorschriften der angrenzenden Zonen sind bei der Erstellung von Bauten und Anlagen angemessen zu berücksichtigen.
Häufige Fragen
Wie gross ist der Gebäudeabstand in Ilanz/Glion?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 5 m, festgelegt in 1 von 24 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Gebäudeabstand in der Bauordnung Ilanz/Glion?
Meist in Art. 25 der Bau- und Zonenordnung Ilanz/Glion, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.