Zone 6 · Frenkendorf
Basel-Landschaft · BFS 2824 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone 6 in Frenkendorf (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 6 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Digitaler Situationsplan via Jermann Ingenieure + Geometer AG
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bereich Bau / Bauverwaltung
- 061 906 10 52
- bauverwaltung@frenkendorf.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Frenkendorf, in denen «6» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 7
Bebauungsziffer (BZ)
1Bebauungsziffer Die Bebauungsziffer gibt in Prozenten an, wie viel von der massgebenden Parzellenfläche überbaut werden darf. Für die Berechnung gilt der äussere Umriss der Bauten über dem gewachsenen Terrain. § 47 Abs. 1 RBV Die Bebaubarkeit eines Grundstückes wird durch die Bebauungsziffer, die Nutzungsziffer und das Gebäudeprofil definiert.
2Nicht zur überbauten Fläche werden gerechnet:
a)Vorspringende Dächer bis 1.0 m Ausladung;
b)Aussen liegende Keller- und Eingangstreppen, Stützmauern, äussere LichtPrinzipskizze im Anhang schächte und dergleichen;
c)Pergolen, ungedeckte Sitzplätze;
d)Bauten und Bauteile gemäss § 6 ZR (nutzungsfreie Bauten und Bauteile).
Art. 5BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 7
Nutzungsziffer (NZ) § 48 Abs. 1 RBV
1Die Nutzungsziffer bestimmt in Prozenten das Verhältnis der Nutzfläche zur massgebenden Parzellenfläche (Nutzfläche = Summe aller Vollgeschossflächen). Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
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Kommentar
2Nicht zur anrechenbaren Nutzfläche werden gerechnet:
a)Offene Bauteile wie Hallen, Wohnbalkone und dergleichen;
b)Dach- und Sockelgeschosse, auch wenn sie zu Wohnzwecken ausgebaut werden sowie Attikageschosse;
c)Bauten und Bauteile gemäss § 6 ZR (Nutzungsfreie Bauten und Bauteile).
Art. 6BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 8
Nutzungsfreie Bauten und Bauteile Folgende Bauten und Bauteile werden nicht zur überbauten Fläche oder nicht zur anrechenbaren Nutzfläche gezählt:
a)Unbeheizte Windfänge für Hauseingänge, vor der isolierten Gebäudehülle bis max. 4.0 m² bei Einfamilienhäusern und direkt von aussen zugänglichen Wohnungen und Maisonettes, bis zu max. 10.0 m² bei Mehrfamilienhäusern.
b)Isolierverglaste, unbeheizte Zwischenklimaräume (Wintergärten, Verandenoder Balkonverglasungen) bei bestehenden und neuen Gebäuden bis max. 15 m2 pro Wohnung.
c)Nachträgliche Aussenisolationen von bestehenden Gebäuden.
d)Mehrstärken von Gebäudeaussenwänden über 30 cm bis max. 50 cm
Mehrstärken bei Aussenwänden mit spezieller Wärmedämmschicht oder bei einer baubiologischen Bauweise. (Rohmass) bei Neubauten.
e)eingeschossige An- und Nebenbauten wie Garagen, Unterstände, Schöpfe, Erwägungen RRB zu § 6 lit. e: Präzisierung: Eingeschossige An- und Nebenbauten, welche nicht Wohnzwecken dienen. Kleinbauten gemäss § 92 Abs. 1 RBV und dergleichen: Erwägungen RRB, siehe Kommentar
–Bei Ein- und Zweifamilienhäusern: Bis max. 8 % der massgebenden Parzellenfläche, jedoch nicht grösser als total 50.0 m2 Grundfläche. In Ergänzung zu § 54 RBV begrüsst die Gemeinde die Einhaltung von minimalen Abständen für Carports gemäss Prinzipskizze im Anhang.
–Bei Mehrfamilienhäusern: Bis max. 8 % der massgebenden Parzellenfläche, jedoch nicht grösser als total 20.0 m2 Grundfläche pro Wohnung. Vordächer bei An- und Nebenbauten über 0.3 m werden zur Grundfläche gezählt. Erwägungen RRB zu obens …
Art. 8BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 9
Nutzungsübertragung Im Sinne von § 88 RBG. 1 In den Bauzonen W1a, W1b, W1c, W2a, W2b, W2c, W2d und WG2 ist die Nutzungsübertragung gemäss § 88 RBG zugelassen.
Prinzipskizze im Anhang 2 Die Nutzungsübertragung ist nur auf benachbarte Grundstücke erlaubt. 3 Pro Parzelle darf maximal 15 % (Relativmass) der möglichen Nutzung gemäss der Zonentabelle § 31 ZR abgetreten bzw. zusätzlich beansprucht werden. 4 Bei einer Nutzungsübertragung über die Zonengrenzen ist immer die Zone mit dem tieferen Nutzungsmass massgebend. 5 Grundstücke, welche bauliche Nutzung abtreten, sind im Grundbuch mit einer Dienstbarkeit zu belasten. Die Löschung einer Nutzungsübertragung im Grundbuch kann nur mit der Zustimmung der Baubewilligungsbehörde erfolgen. Der von der Gemeinde anzule- 6 Die Gemeinde erstellt einen nach Grundstücken geführten Ausnützungskataster und führt ihn anhand der 'Baubewilligungen mit Nutzungsübertragung' nach. Im Ausnützungskataster muss die grundstückseigene und die erworbene bzw. übertragene bauliche Nutzung eingetragen werden. gende Ausnützungskataster (gemäss § 88, Abs. 3 RBG) gibt Auskunft über grundstückseigene und die erworbene bzw. übertragende Ausnützung.
Art. 16BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 4
Versetzte Geschosse 6
Art. 17BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 4
Vollgeschoss 6
Art. 18BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 4
Fassadenhöhe/Gebäudehöhe bei An- und Nebenbauten 6
Art. 19BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 33
Gebäudelänge § 20 Abs. 2 - 4 Anordnung First / Dachgestaltung Satteldach min. 1.0 m Gebäudehöhe mit Attikageschoss mit Attikageschoss Kniestockhöhe max. 1.2 m Kniestockhöhe max. 1.2 m
3Vollgeschosse Sockelgeschosshöhe max. 1.5 m max. 1.0 m max. 1.0 m abgegrabenes Terrain gew. Terrain Umbau von Satteldach Neubau mit Pultdach anstelle Satteldach Sockelgeschosshöhe max. 3.0 m
1Vollgeschoss max. 1.0 m max. 1.0 m abgegrabenes Terrain gew. Terrain Gebäudehöhe Fassadenhöhe höchster Punkt gew. Terrain Nebenbau kleinstmögliches umschriebenes Rechteck (Hauptbau) Mansarddach / Tonnendach min. 1.0 m min. 15° Linie Tonnendach
Gebäudelänge Anbau Gebäude (Hauptbau) Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
Anhang
Prinzipskizzen § 21 Abs. 2 – 4 Anordnung Dachaufbauten § 22 Abs. 2 Anordnung Attikageschosse auf Flachdächern max. 3.0 m ab Ok rohe Decke § 23 Abs. 2 Profillinie Sonnenkollektoren auf Flach- oder Pultdächern min. 0.5 m § 28 Abs. 1 Abgrabungen und Aufschüttungen Abgrabung gestaltetes Terrain min. 1.0 m max. 1.6 m min. 1.0 m B B min. 30° B + B = max. 1/2 Fassadenlänge max. 3 Seiten fassadenbündig Fassadenhöhe min. 4.0 m min. 3.0 m min. 2.0 m Profillinie max. 1.2 m max. 45 ° Aufschüttung max. 2.0 m Terrainneigung < 5% Aufschüttung max. 1.5 m max. 2.0 m gewachsenes Terrain allseitig zurückversetzt auf 1 oder 2 Seiten fassadenbündig auf 3 Seiten fassadenbündig Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
Anhang
Art. 20BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 11
Dachformen / Dachgestaltung
1Die zulässigen Dachformen sind in der Zonentabelle § 31 für alle Bauzonen definiert. 2 Der First bei geneigten Dächern muss mindestens 1.0 m hinter der Fassade liegen. Prinzipskizze im Anhang 3 Beim Mansarddach muss der Knickpunkt mindestens 1.0 m hinter der Fassade liegen und die Firstrichtung muss parallel zur langen Gebäudeseite verlaufen. Die Dachneigung eines Mansarddaches beträgt im Minimum 15 °. Prinzipskizze im Anhang 4 Das Profil des Tonnendaches muss (gemäss Abs. 3) innerhalb des Profils des Mansarddaches verlaufen. Prinzipskizze im Anhang Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
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Kommentar
5Flach- und Pultdächer von Hauptbauten müssen extensiv und mit einheimischer Saatmischung begrünt werden. Bei Flachdächern darf die Dachfläche bis max. 25 % begehbar ausgestaltet werden. Begrünte Dachflächen als naturnahe Standorte für Flora und Kleintierfauna bzw. Retensionsspeicher für Meteorwasser. Im Dorfkern kommt zusätzlich
Art. 21BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 12
Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster 1 Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur auf Dächern mit einer Mindestneigung von 30 ° zulässig. 2 Die Summe der Breiten der Dachaufbauten und der Dacheinschnitte darf die halbe Fassadenlänge nicht überschreiten. Einzelne Dachflächenfenster sind bis zu einer Lichtfläche von 1.0 m2 gestattet. Die Lichtfläche aller Dachflächenfenster darf nicht mehr als 5 % der Dachfläche (Schrägfläche) ohne Einbezug allfälliger Dachaufbauten und Dacheinschnitte betragen. Prinzipskizze im Anhang 3 Der Mindestabstand von den Fassadenenden, Gräten, Kehlen und vom First (vertikal gemessen) beträgt 1.0 m. Die Dachhaut bei Dachaufbauten muss in genügender Breite durchgezogen werden.
4Die Fronthöhe der Dachaufbauten darf max. 1.6 m betragen. Bei Dachaufbauten mit Satteldach wird die Fronthöhe bis zur Oberkante der Dachaufbau-Traufe gemessen. Messebene ist in diesem Fall die Aussenkante der DachaufbauSeitenwand. Für Dacheinschnitte gilt diese Bestimmung sinngemäss.
Art. 23BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 12
Energieanlagen / Energienutzung Sonnenkollektoren sind, ge- 1 Bauten und Anlagen zur Energienutzung bzw. –gewinnung wie Energiedächer, Sonnenkollektoren, freistehende Wärmepumpen u.a.m. sind zulässig. mäss § 94, Abs. 1 lit. e RBV, nur innerhalb von Quartierplänen und Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan sowie in Kernzonen und an Bauten, welche unter Schutz stehen, bewilligungspflichtig. 2 Aufgestellte Sonnenkollektoren auf Flachdächern und Pultdächern dürfen die Gebäudehöhe gem. § 31 ZR um die allseitig geltende Profillinie überragen. Die Profillinie ist wie folgt definiert:
–Höhe ab der fertigen Dachkonstruktion max. 1.2 m und 45 ° ab Schnittpunkt Fassade mit fertiger Dachkonstruktion
–Abstand zur Gebäudefassade: min. 0.5 m
Prinzipskizze im Anhang Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
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Kommentar 3 Bei einer energieeffizienten Bauweise kann die Bebauungs- und Nutzungsziffer in den Wohn- und Wohn-/Geschäftszonen erhöht werden: In den übrigen Zonen kann keine Nutzungserhöhung beansprucht werden.
–bei Umbauten: max. 5 % (relativ) im MINERGIE-Standard oder gleichwertiger Standard
–bei Neu- und Umbauten: max. 15 % (relativ) im MINERGIE-P-Standard oder gleichwertiger Standard Bei Neubauten muss mindestens der MINERGIE-P-Standard eingehalten werden. Bei Neubauten, welche nur den MINERGIE-Standard erfüllen, wird kein Nutzungsbonus gewährt. 4 Der Qualitätsstandard ist mit den Baugesuchsunterlagen im nötigen Detaillierungsgrad nachzuweisen. Der Gemeinderat beantragt, in Beachtung der Einhaltung der A …
Art. 24BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 21
RBG
2Die Nutzung richtet sich nach dem für das Werk oder die Anlage vorgegebenen Zweck. Die Bauweise richtet sich nach der Funktion der Anlage, und es sind die öffentlichen und privaten Interessen zu berücksichtigen.
3Die Zweckbestimmung (öffentliche Aufgabe) der einzelnen öW+A-Zonen ist im Zonenplan Siedlung festgelegt. 4 Ein angemessener Teil der Grundstücksfläche ist als zusammenhängender, mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen naturnah angelegter Grünraum zu gestalten und zu pflegen. Für Bodenbefestigungen sind grundsätzlich wasserdurchlässige Materialien bzw. Beläge zu verwenden (kein Hartbelag). Als naturnahe Grünräume gelten: Mager- und Blumenwiesen, magere, extensiv genutzte Scherrasen (keine Düngung), Brachland- und Ruderalflächen, Gehölze und Hecken, Kies- und Steinanlagen sowie Weiher und Tümpel. 5 In den öW+A-Zonen gilt grundsätzlich die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II. Die Zuordnung hat jedoch nur Gültigkeit für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen im Sinne von Art. 2 Abs. 6 der Lärmschutzverordnung.
Art. 26BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 13
Umgebungsplan 1 Soweit für die Beurteilung von Baugesuchen erforderlich, kann der Gemeinderat bei der Baubewilligungsbehörde beantragen, dass bei Gesamtüberbauungen ab 6 Wohneinheiten ein Umgebungsplan einzureichen ist. 2 Der Umgebungsplan beinhaltet insbesondere folgende Angaben:
–Belagsarten der Wege und Plätze inkl. Neigungsverhältnisse der Vorplätze und Zufahrten;
–Spielplätze, Kompostierstellen, Abfallsammelstellen, Abstellräume für Velos und Mofas etc.;
–Grünflächen, Bepflanzungen sowie Massnahmen des ökologischen Ausgleiches. Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
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Kommentar 3 Im Umgebungsplan sind die wichtigsten Höhenkoten in Meter über Meer (m ü. M.) einzutragen.
Art. 31BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 15
–(4,5 7.0 m 6.0 m (4,5 30.0 m frei frei zulässig gemäss Definition frei II W1b 2 1 (8 22 % 20 % 30 % 3.0 m 2.5 m (3,4 4.0 m
–(4,5 7.0 m 6.0 m (4,5 30.0 m frei frei zulässig gemäss Definition frei II W1c 2 1 (8 25 % 23 % 30 % 3.0 m 2.5 m (3,4 4.0 m
–(4,5 7.0 m 6.0 m (4,5 30.0 m frei frei zulässig gemäss Definition frei II W2a frei 2 22 % 40 % 30 % 1.5 m 2.5 m (3,4 6.0 m
–(4,5 9.5 m 6.0 m (4,5 30.0 m frei frei zulässig gemäss Definition frei II/III (6 W2b frei …
| Maximale Woh- nungszahl pro Bau- körper | Maximale Vollgeschosszahl | Maximale Bebauungsziffer | Maximale Nutzungsziffer | Minimale Grünflächenziffer | Maximale Sockelge- schosshöhe | Maximale Fassadenhöhe bei Hauptbauten | Maximale Gebäude- höhe Hauptbauten | Maximale Gebäude- länge Hauptbauten | Zulässige Dachform für Hauptbauten | Zulässige Dachnei- gung Hauptbauten | Dachaufbauten / Dacheinschnitte / Dachflächenfenster | Zulässige Dachform und -neigung Ne- benbauten | Lärmempfindlich- keitsstufe gem. LSV | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| K2 | frei | 2 | 40 % | -- | 1.5 m | 6.0 m | 14.0 m | frei | Satteldach Krüppel- walmdach | 40 – 55 ° | zulässig gemäss Definition | Satteldach Schrägdach | III | |
| KR2 | frei | 2 | 30 % | 60 % | -- | 3.0 m | 6.0 m | 14.0 m | frei | Satteldach Krüppel- walmdach | min. 40 ° | zulässig gemäss Definition | Satteldach Schrägdach | III |
| Z3 | frei | 3 | 30 % | 85 % (1 | 15 % | -- | -- | 13.5 m | frei | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | III |
| Z4a | frei | 4 | 35 % | 130 % (1 | 15 % | -- | -- | 13.5 m | frei | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | III |
| Z4b | frei | 4 | 45 % | 170 % (1 | 15 % | -- | -- | 15.0 m | frei | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | III |
| W1a | 1 (2 | 1 (8 | 22 % | 20 % | 30 % | 3.0 m 2.5 m (3,4 | 4.0 m - (4,5 | 7.0 m 6.0 m (4,5 | 30.0 m | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | II |
| W1b | 2 | 1 (8 | 22 % | 20 % | 30 % | 3.0 m 2.5 m (3,4 | 4.0 m - (4,5 | 7.0 m 6.0 m (4,5 | 30.0 m | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | II |
| W1c | 2 | 1 (8 | 25 % | 23 % | 30 % | 3.0 m 2.5 m (3,4 | 4.0 m - (4,5 | 7.0 m 6.0 m (4,5 | 30.0 m | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | II |
| W2a | frei | 2 | 22 % | 40 % | 30 % | 1.5 m 2.5 m (3,4 | 6.0 m - (4,5 | 9.5 m 6.0 m (4,5 | 30.0 m | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | II/III (6 |
| W2b | frei | 2 | 22 % | 44 % | 30 % | 1.5 m 2.5 m (3,4 | 6.0 m - (4,5 | 10.0 m 6.0 m (4,5 | 30.0 m | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | II |
| W2c | frei | 2 | 26 % | 48 % | 30 % | 1.5 m 2.5 m (3,4 | 6.0 m - (4,5 | 10.0 m 6.0 m (4,5 | 30.0 m | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | II |
| W2d | frei | 2 | 26 % | 48 % | 30 % | 1.5 m 2.5 m (3,4 | 6.0 m - (4,5 | 9.5 m 6.0 m (4,5 | 30.0 m | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | II |
| W3 | frei | 3 | 22 % | 60 % | 30 % | 1.5 m | 9.0 m | 12.0 m | 35.0 m | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | II/III (6 |
| WG2 | frei | 2 | 22 % | 44 % | 15 % | 1.5 m | 6.0 m | 10.0 m | 30.0 m | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | II/III (6 |
| WG3 | frei | 3 | 22 % | 60 % | 15 % | 1.5 m | 9.0 m | 12.0 m | 35.0 m | frei | frei | zulässig gemäss Definition | frei | II/III (6 |
| G12 | gemäss § 23/5 RBG | -- | -- | -- | 15 % | -- | -- | 12.0 m | frei | frei | frei | innerhalb Gebäudepro- fil frei | frei | III |
| G15 | gemäss § 23/5 RBG | -- | -- | -- | 15 % | -- | -- | 15.0 m | frei | frei | frei | innerhalb Gebäudepro- fil frei | frei | III |
| G22 | gemäss § 23/5 RBG | -- | -- | -- | 15 % | -- | -- | 22.0 m | frei | frei | frei | innerhalb Gebäudepro- fil frei | frei | III |
| öW+A | § 46 ZR | II (7 | ||||||||||||
| Spz FG | § 47 ZR | III |
Tabelle von S. 15 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 37BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 17
Dächer in der Kernzone (K2) und in der Kernzone Rand (KR2)
1Gestaltung der Dachlandschaften Für die Gestaltung der Dachlandschaften sind die "Grundlagen über die Gestaltung der Dachlandschaft im Ortskern" (Grundlagendokument zur Nutzungsplanung Siedlung des ARP) richtungsweisend. Typische Dächer in Ortskern sind mit einer Würge ausgestattet.
2Dachaufbauten, Dachflächenfenster und Dacheinschnitte Pro Dachfläche sind jeweils nur zwei Arten von Dachaufbauten zugelassen. Kamine, Lüftungsrohre etc. werden nicht mitgerechnet. Technische Aufbauten haben sich harmonisch in die Dachlandschaft einzuordnen. Grossgauben (Lukarnen) sind im unteren Teil der Dachfläche anzuordnen. Der untere Teil der Dachfläche entspricht in der Regel dem Raum über dem ersten Dachboden. Dachflächenfenster sind in einer Ebene (horizontal) einzubauen und in die Dachhaut zu integrieren. Die Kombination von Dachflächenfenster mit anderen Dachaufbauten auf ein und derselben Dachfläche ist nicht zulässig. Ausnahmen sind möglich bei einer durchgehenden Dachfläche über einer klar gegliederten Fassade mit Wohn- und Ökonomieteil. Dacheinschnitte sind zu überdecken und sind nur auf der strassenabgewandten Seite zulässig. Antennenlagen (z.B. Parabolantennen), auch an Fassaden, sind nicht gestattet. Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
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Kommentar
3Massvorschriften für Dachaufbauten, Dachflächenfenster und Dacheinschnitte Prinzipskizze für Bemessung K2 KR2 Grossgauben (Lukarnen) in der unteren Dachfläche max. Frontfläche: 1.8 m2 2.5 m2 Kleingauben max. Frontfläche: 0.5 m2 0 …
Art. 44BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 20
Alters- und behindertengerechte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern Eine Nutzungserhöhung kann 1 Die Bebauungs- und Nutzungsziffer kann in den Wohn- und Wohn- /Geschäftzonen sowie in der Kern- und in der Kernrandzone für die Realisierung von mehr als 6 alters- und behindertengerechten Wohnungen um maximal 10 % (relativ) erhöht werden. nur beansprucht werden, wenn die Wohnungen auch altserund behindertengerecht realisiert werden. Für anpassbar erstellte Wohnungen wird kein Nutzungsbonus gewährt. 2 Der Ausbaustandard für alters- und behindertengerechten Wohnungen richtet sich nach der Norm SIA 500 (hindernisfreie Bauten). Die SIA 500 ersetzt seit 2009 die bisherige SN 521500. 3 Für eine Erhöhung der baulichen Nutzung sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
–Lage der geplanten alters- und behindertengerechten Wohnungen;
–Anzahl der alters- und behindertengerechten Wohnungen;
–weitere Konkrete zielgruppenspezifische bauliche Massnahmen;
–Vermietungs- oder Verkaufskonzept, welches auf ältere oder behinderte Menschen ausgerichtet ist. 4 Der Gemeinderat beantragt, in Beachtung der Kriterien nach Abs. 2 und 3, eine Nutzungserhöhung gemäss Abs. 1 bei der Baubewilligungsbehörde. 5 Wird die Nutzungserhöhung für alters- und behindertengerechten Wohnungen beansprucht bzw. gewährt:
–ist der Abzug von Mehrstärken von Gebäudeaussenwänden gemäss § 6 lit. d ZR von der überbauten Fläche bzw. der anrechenbaren Nutzfläche nicht mehr zulässig;
–werden keine weiteren Nutzungserhöhungen gestattet (keine Nutzungskumulierung);
–ist die Realisierun …
Art. 45BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 5
Gewerbezonen (G12, G15 und G22) 16
D.6 WEITERE ZONEN UND OBJEKTE 16
Art. 50BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 24
RBG Mit diesem einfachen aber wirkungsvollen und attraktiven Planungsinstrument wird die Lücke zwischen der zonenmässigen Bebauung und der Überbauung nach Quartierplan geschlossen.
2In einem verbindlichen Gesamtplan werden die Situierung, kubische Erscheinung, Dachform, Material- und Farbwahl der Überbauung sowie die Umgebungsgestaltung, Parkierung und interne Erschliessung festgelegt. Dem Gemeinderat steht dabei ein Mitspracherecht zu.
3Der Gesamtplan ist mit allen Festlegungen vor der Baugesuchseingabe vom Gemeinderat zu beschliessen und verbindlich zu erklären. Diese Festlegungen der Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan werden somit integrierender Bestandteil der Baueingabe bzw. der nachfolgenden Baubewilligung.
4Die Mindestfläche für eine Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan beträgt 2'000 m2. Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
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Kommentar
5In Abweichung von den Nutzungsvorschriften in den Wohn-, Wohn-/Geschäftsund Zentrumszonen gemäss § 31 können die folgenden Parameter um maximal 10 % (relativ) erhöht werden:
–Bebauungsziffer;
–Nutzungsziffer;
–Fassadenhöhe für Hauptbauten;
–Gebäudehöhe für Hauptbauten;
–Fassadenlänge für Hauptbauten. Die Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan kann ausschliesslich in den Wohnund Wohn-/Geschäftszonen angewendet werden. 6 Wird die Nutzungserhöhung für eine Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan beansprucht bzw. gewährt:
–ist der Abzug von Mehrstärken von Gebäudeaussenwänden gemäss § 6 lit. d ZR von der überbauten Fläche bzw. der anrechenbaren Nu …
Art. 59BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 26
Inkrafttreten Genehmigung: Die von der Gemeindeversammlung beschlossenen Vorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. § 31 Abs. 5 RBG Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
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Beschlüsse G. BESCHLÜSSE GEMEINDE Beschluss des Gemeinderates:
15. Februar 2010 Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung: 22. März 2010
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 26) verbindlich lesbar.
Referendumsfrist: 23. März bis 21. April 2010 Urnenabstimmung: -- Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 15 vom 15. April 2010 Planauflage: 19. April bis 17. Mai 2010
GEMEINDERAT FRENKENDORF
Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:
Rolf Schweizer Thomas Schaub KANTON Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss Nr. 1315 vom 21. September 2010 Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 38 vom 23. September 2010 Der Landschreiber: Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
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ANHANG ZUM ZONENREGLEMENT SIEDLUNG
Prinzipskizzen § 4 Abs. 2 Bebauungsziffer Dachvorsprung max. 1.0 m überbaute Fläche Kommentar zu § 6 lit. e Nutzungsfreie Bauten und Bauteile Erwägungen RRB: Kommentar zu § 6 lit. e bzw. entsprechende Prinzipskizze ohne Rechtswirksamkeit. § 6 lit. e Freiflächen für Garagen 2 § 6 lit. ff Unterirdische Einstellhallen Überdeckung mit Substrat mind. 50cm Einstellhalle An- und Nebenbauten (z.B. Garagen, Unterstände, Schöpfe gem. § 6 lit. e) Bauten unter dem gewachsenen Terrain min. 0.5 m Strasse min. 1.0 m Strassenlinie Baulinie
2Vollgeschosse F3 F1 = projektierte Garagenfläche F2 = Garagenfreifläche F3 = F2 = Bonus überbaute Fläc …
Art. 109BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 21
RBG. und des Transports (Logistik, Distribution, Zwischenlager/Lager u.ä.);
b)publikumsintensive Sport- und Freizeitanlagen mit regionalem Einzugsgebiet (z.B. Erlebnispark, Multiplexkino, Sportzentrum, Golf etc.). Davon ausgenommen sind bestehende Betriebe sowie deren angemessene Erweiterung. 3 Neue Störfallbetriebe dürfen innerhalb der Gewerbezone nicht direkt an eine Wohnzone grenzen.
D.6 WEITERE ZONEN UND OBJEKTE
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 6 Vollgeschosse | Art. 17, S. 4 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Frenkendorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone 6
Was gilt in der Zone 6 in Frenkendorf?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone 6 sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Frenkendorf?
Wo reiche ich das Baugesuch in Frenkendorf ein?
Wo steht die Zone 6 in der BZO Frenkendorf?
Weitere Zonen in Frenkendorf
G12G15G22K2KR2Spezialzone für FamiliengärtenW1aW1bW1cW2aW2bW2cW2dW3WG2WG3Z3Z4aZ4b