Art. 6 · lit. eFreiflächen für Garagen
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 8 · Original-PDF
Nutzungsfreie Bauten und Bauteile Folgende Bauten und Bauteile werden nicht zur überbauten Fläche oder nicht zur anrechenbaren Nutzfläche gezählt:
a)Unbeheizte Windfänge für Hauseingänge, vor der isolierten Gebäudehülle bis max. 4.0 m² bei Einfamilienhäusern und direkt von aussen zugänglichen Wohnungen und Maisonettes, bis zu max. 10.0 m² bei Mehrfamilienhäusern.
b)Isolierverglaste, unbeheizte Zwischenklimaräume (Wintergärten, Verandenoder Balkonverglasungen) bei bestehenden und neuen Gebäuden bis max. 15 m2 pro Wohnung.
c)Nachträgliche Aussenisolationen von bestehenden Gebäuden.
d)Mehrstärken von Gebäudeaussenwänden über 30 cm bis max. 50 cm
Mehrstärken bei Aussenwänden mit spezieller Wärmedämmschicht oder bei einer baubiologischen Bauweise. (Rohmass) bei Neubauten.
e)eingeschossige An- und Nebenbauten wie Garagen, Unterstände, Schöpfe, Erwägungen RRB zu § 6 lit. e: Präzisierung: Eingeschossige An- und Nebenbauten, welche nicht Wohnzwecken dienen. Kleinbauten gemäss § 92 Abs. 1 RBV und dergleichen: Erwägungen RRB, siehe Kommentar
–Bei Ein- und Zweifamilienhäusern: Bis max. 8 % der massgebenden Parzellenfläche, jedoch nicht grösser als total 50.0 m2 Grundfläche. In Ergänzung zu § 54 RBV begrüsst die Gemeinde die Einhaltung von minimalen Abständen für Carports gemäss Prinzipskizze im Anhang.
–Bei Mehrfamilienhäusern: Bis max. 8 % der massgebenden Parzellenfläche, jedoch nicht grösser als total 20.0 m2 Grundfläche pro Wohnung. Vordächer bei An- und Nebenbauten über 0.3 m werden zur Grundfläche gezählt. Erwägungen RRB zu obenstehendem Kommentar betreffend Carports: Kommentar sowie Prinzipskizze ohne Rechtswirksamkeit. Ist die Garage in einem Vollgeschoss untergebracht, so erhöht sich die überbaubare Fläche um die Garagenfreifläche, dividiert durch die projektierte Vollgeschosszahl.
f)Unterirdische Einstellhallen, welche max. 0.5 m (ab OK rohe Decke) über
Prinzipskizze im Anhang
Prinzipskizze im Anhang das gewachsene Terrain (gemessen ab tiefsten Punkt) ragen und mit mind. 50 cm Substrat überdeckt als Grün- und/oder Spielfläche ausgewiesen und genutzt werden.
g)Überdeckte Einstellhallen-Einfahrtsbereiche (Lärmschutz), die nur im Einfahrtsbereich in Erscheinung treten und deren Überdeckung als natürlicher Bestandteil der Aussenraumgestaltung dient.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.