Art. 20 · Dachformen / Dachgestaltung
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 11 · Original-PDF
1Die zulässigen Dachformen sind in der Zonentabelle § 31 für alle Bauzonen definiert. 2 Der First bei geneigten Dächern muss mindestens 1.0 m hinter der Fassade liegen. Prinzipskizze im Anhang 3 Beim Mansarddach muss der Knickpunkt mindestens 1.0 m hinter der Fassade liegen und die Firstrichtung muss parallel zur langen Gebäudeseite verlaufen. Die Dachneigung eines Mansarddaches beträgt im Minimum 15 °. Prinzipskizze im Anhang 4 Das Profil des Tonnendaches muss (gemäss Abs. 3) innerhalb des Profils des Mansarddaches verlaufen. Prinzipskizze im Anhang Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
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Kommentar
5Flach- und Pultdächer von Hauptbauten müssen extensiv und mit einheimischer Saatmischung begrünt werden. Bei Flachdächern darf die Dachfläche bis max. 25 % begehbar ausgestaltet werden. Begrünte Dachflächen als naturnahe Standorte für Flora und Kleintierfauna bzw. Retensionsspeicher für Meteorwasser. Im Dorfkern kommt zusätzlich
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.