Art. 19 · Gebäudelänge
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 11 · Original-PDF
Prinzipskizze im Anhang Als Gebäudelänge gilt die grösste Seitenlänge des kleinsten umschriebenen Rechtecks eines Gebäudes. Eingeschossige An- und Nebenbauten gemäss § 6 Abs. e werden bei der Berechnung der Gebäudelänge nicht mit eingerechnet, auch wenn sie als An- oder Zwischenbauten erstellt werden.
C.3 VORSCHRIFTEN ZUR GESTALTUNG DER BAUTEN UND DER UMGEBUNG § 19 RBV 2 Im Bereich der im Zonenplan Siedlung dargestellten archäologischen Schutzzonen werden archäologische Spuren erwartet bzw. vermutet. Mit der Ausscheidung der überlagerten archäologischen Schutzzone soll die Erforschung und soweit möglich, die Erhaltung der darin vorhandenen archäologischen Objekte sichergestellt werden. Archäologiegesetz (ArchG) vom 11. Dezember 2002 3 Bodeneingriffe aller Art dürfen nur in Absprache mit der Kantonsarchäologie vorgenommen werden. 4 Bei notwendig werdenden archäologischen Untersuchungen verpflichtet sich die Kantonsarchäologie - in Berücksichtigung der Absichten der Bauherren – die Arbeiten speditiv durchzuführen und abzuschliessen.
E. SONDERNUTZUNGSPLANUNGEN UND
AUSNAHMEÜBERBAUUNGEN § 19 Gebäudelänge § 20 Abs. 2 - 4 Anordnung First / Dachgestaltung Satteldach min. 1.0 m Gebäudehöhe mit Attikageschoss mit Attikageschoss Kniestockhöhe max. 1.2 m Kniestockhöhe max. 1.2 m
3Vollgeschosse Sockelgeschosshöhe max. 1.5 m max. 1.0 m max. 1.0 m abgegrabenes Terrain gew. Terrain Umbau von Satteldach Neubau mit Pultdach anstelle Satteldach Sockelgeschosshöhe max. 3.0 m
1Vollgeschoss max. 1.0 m max. 1.0 m abgegrabenes Terrain gew. Terrain Gebäudehöhe Fassadenhöhe höchster Punkt gew. Terrain Nebenbau kleinstmögliches umschriebenes Rechteck (Hauptbau) Mansarddach / Tonnendach min. 1.0 m min. 15° Linie Tonnendach
Gebäudelänge Anbau Gebäude (Hauptbau) Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
Anhang
Prinzipskizzen § 21 Abs. 2 – 4 Anordnung Dachaufbauten § 22 Abs. 2 Anordnung Attikageschosse auf Flachdächern max. 3.0 m ab Ok rohe Decke § 23 Abs. 2 Profillinie Sonnenkollektoren auf Flach- oder Pultdächern min. 0.5 m § 28 Abs. 1 Abgrabungen und Aufschüttungen Abgrabung gestaltetes Terrain min. 1.0 m max. 1.6 m min. 1.0 m B B min. 30° B + B = max. 1/2 Fassadenlänge max. 3 Seiten fassadenbündig Fassadenhöhe min. 4.0 m min. 3.0 m min. 2.0 m Profillinie max. 1.2 m max. 45 ° Aufschüttung max. 2.0 m Terrainneigung < 5% Aufschüttung max. 1.5 m max. 2.0 m gewachsenes Terrain allseitig zurückversetzt auf 1 oder 2 Seiten fassadenbündig auf 3 Seiten fassadenbündig Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
Anhang
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.