Zone WG4 · Freienbach
Schwyz · BFS 1322 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone WG4 in Freienbach (Schwyz) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Baubewilligungen / Bauamt, Gemeinde Freienbach
- 055 416 92 37
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Freienbach, in denen «WG4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 33BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 17
Das Gebiet der Gemeinde Freienbach wird in folgende Zonen eingeteilt:
A. BAUZONEN Abkürzung
- Kernzone K
- Zentrumszone Z
- Wohn- und Gewerbezone 4 Geschosse WG4
- Wohn- und Gewerbezone 3 Geschosse WG3
- Wohnzone 4 Geschosse W4
- Wohnzone 3 Geschosse W3
- Wohnzone 2 Geschosse W2
- Landhauszone 2 Geschosse L2
- Zone öffentlicher Bauten und Anlagen OE
- Zone für Sport und Erholung SPE
- Intensiverholungszone IE
- Pferdehaltungszone PF
- Spezialzone Seeufernutzung SSN
- Gewerbezone G
- Industriezone 1 I1
- Industriezone 2 I2
- Zone für gewerblichen Gartenbau GB
- Hafenzone HZ
- Offene Bauzone OBZ
B. SCHUTZZONEN
- Schutzzone historischer und kultureller Stätten SHK
- Grundwasserschutzzone GS
C. NICHT-BAUZONEN
- Freihaltezone F
- Landwirtschaftszone LW
- Reservegebiet RG
- Übriges Gemeindegebiet UEG
2Die Zonen sind im Zonenplan M 1:2’500 dargestellt. Er ist Bestandteil des Baureglementes und kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Für die genaue Lage der Zonengrenze ist allein dieser Plan verbindlich. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 18
A) BAUZONEN
Kernzone K
1
Art. 35BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 18
Die Zentrumszone bezweckt die Schaffung von neuen Ortszentren. Erwünscht sind Bauten mit zentrumsbildender Funktion, insbesondere Geschäfts- und Gewerbebetriebe, Gaststätten, Verwaltungsbauten usw., sowie Wohnungen. Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
2Es gelten folgende Überbauungsmasse: - Grenzabstand gemäss den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes; - Gebäudehöhe höchstens 13 m; - Firsthöhe höchstens 17 m; - die geschlossene Bauweise ist gestattet; - der Wohnanteil pro Neubauprojekt muss mindestens 30 %, maximal 70 % betragen; - Die Ladenfläche für ein einzelnes Verkaufsgeschäft darf 600 m2 nicht übersteigen.
3Die Bauten haben sich in Gestalt, Massstab und Farbgebung gut in die Umgebung einzuordnen. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 19
4Mindestens ½ der vorgeschriebenen Abstellplätze sind in Sammelgaragen im Untergeschoss anzuordnen. Im Erdgeschoss der Hauptbauten sind Garagen in der Regel nicht zulässig.
5Der Umgebungsgestaltung (Fussgängerbereiche, Bepflanzung, Platzgestaltung) wird aufgrund der Zentrumsfunktion besondere Bedeutung beigemessen.
6Bei einer besseren gestalterischen Lösung und nachbarlichem Einverständnis kann der Gemeinderat die Unterschreitung der kantonalen Grenz- und Gebäudeabstände bewilligen.
Wohn- und Gewerbezonen WG4 und WG3
1
Art. 36BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 19
Die Wohn- und Gewerbezone ist eine gemischte Zone, in der neben Wohnbauten höchstens mässig störende Betriebe gestattet sind.
2Es gelten folgende Überbauungsmasse:
Wohn- & Gewerbezone
WG4 WG3
- Zahl der Vollgeschosse höchstens 4 3
- Grenzabstand mindestens gem. Art. 25 Ziff. 3 BR
- Gebäudelänge höchstens 40 m 40 m
- Gebäudehöhe höchstens 13 m 10 m
- Firsthöhe höchstens 17 m 14 m
- Ausnützungsziffer (Basisnutzung) 0.65 0.60 Die Ausnützungsziffer kann um 15 % erhöht werden, wenn a) ein Anteil von mindestens 25 % der Basisnutzung gewerblich genutzt wird oder b) ein Anteil von mindestens 15 % der Basisnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung steht.
Wohnzonen W2, W3 und W4
1
Art. 53BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 25
Zur guten quartier- oder ortsbaulichen Gestaltung und Erschliessung können nach den Grundsätzen von Art. 6 BR in allen Bauzonen Gestaltungspläne erlassen werden.
2Vom Gemeinderat können Ausnahmen gewährt werden, wenn a) eine angemessene Beziehung zur baulichen und landschaftlichen Umgebung resultiert; b) grössere, zusammenhängende Grünflächen entstehen und die Kinderspielfläche in der Grösse von mindestens 25 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche für das Wohnen erstellt werden; c) Fussgänger- und Fahrverkehr getrennt sind, Abstellflächen und Garagen für Motorfahrzeuge zweckmässig zusammengefasst und mindestens 50 % als Unterflurgaragen angelegt werden; d) besondere Massnahmen zur Energieeinsparung getroffen werden; e) preisgünstiger Wohnraum geschaffen wird oder f) andere im öffentlichen Interesse liegende Mehrleistungen ausgewiesen werden.
3Für Gestaltungspläne, welche mehrere wesentliche Vorteile gegenüber der Normalbauweise aufweisen, kann der Gemeinderat namentlich folgende Ausnahmen von den Vorschriften bewilligen: a) Erhöhung der Ausnützungsziffer bis zu 10 % in den Zonen W4, W3, W2, WG4 und WG3; b) Vergrösserung der Gebäude- und Firsthöhen sowie der Gebäudelängen; c) Reduktion der internen Grenz- und Gebäudeabstände.
4In der Wohnzone W2 darf die zonengemässe Geschosszahl unter 5’000 m2 nicht überschritten werden.
5Gesamtüberbauungen sind einheitlich zu planen. Mit dem ersten Baugesuch muss der Gestaltungsplan für die ganze Überbauung eingereicht werden, und die Ausführung desselben ist durch öffentlich-rechtliche …
Art. 64BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 29
Das Baureglement tritt mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft. Alle vorher eingegangenen Baugesuche sind noch nach den bisherigen Vorschriften zu beurteilen. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 30
2Mit dem Inkrafttreten dieses Reglementes werden das Baureglement vom 22. Februar 19831 sowie das Reglement für den Bau von Strassen, Fuss- und Velowegen vom 21. Oktober 1983 aufgehoben. Im Weiteren werden die folgenden Quartiergestaltungspläne und Arealüberbauungen aufgehoben: - GRB 465 vom 23.3.1973 Baudepartement des Kantons Schwyz Kantonale Mittelschule Ausserschwyz auf KTN 915/1794, Schützenstrasse, Pfäffikon - GRB 1797 vom 7.12.1972 Max Dietschi, Robert Tausky, Alois Züger
9Mehrfamilienhäuser auf KTN 756 und 2103, Breiten, Pfäffikon - GRB 1369 vom 13.9.1972 Fürsorgefonds der KIBAG
2Mehrfamilienhäuser mit 44 Wohnungen auf KTN 1143 und 334, Obstgarten, Freienbach - GRB 1702 vom 24.11.1972 Baukonsortium Lagler-Christen-Kälin
12Terrassenhäuser und ein freistehendes Einfamilienhaus mit 25 Garagen auf
KTN 272, 273 und 274, Wilenstrasse, Wilen - GRB 514 vom 7.4.1972
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 29) verbindlich lesbar.
Erbengemeinschaft Emil Bachmann
2Mehrfamilienhäuser mit 29 Wohnungen auf KTN 280, Eulenweg, Wilen - GRB 1453 vom 18.11.1971 Gewoba, Genossenschaft für Wohnungsbau
2Mehrfamilienhäuser mit 28 Wohnungen auf KTN 266, Wilenstrasse, Wilen - GRB vom 19.10.1967/RRB vom 27.8.1968 Gemeindeabstimmung vom 5.5.1968 Strassen- und Baulinienplan, Gehren, Freienbach Die übrigen Quartiergestaltungspläne bleiben in Rechtskraft.
1Damit ist auch die nachf …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 36, S. 19 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 36, S. 19 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13 m | Art. 36, S. 19 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 17 m | Art. 36, S. 19 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.65 | Art. 36, S. 19 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Freienbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.