Zone W4 · Freienbach

Schwyz · BFS 1322 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone W4 in Freienbach (Schwyz) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Freienbach, in denen «W4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 33BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 17

Das Gebiet der Gemeinde Freienbach wird in folgende Zonen eingeteilt:

A. BAUZONEN Abkürzung

- Kernzone K

- Zentrumszone Z

- Wohn- und Gewerbezone 4 Geschosse WG4

- Wohn- und Gewerbezone 3 Geschosse WG3

- Wohnzone 4 Geschosse W4

- Wohnzone 3 Geschosse W3

- Wohnzone 2 Geschosse W2

- Landhauszone 2 Geschosse L2

- Zone öffentlicher Bauten und Anlagen OE

- Zone für Sport und Erholung SPE

- Intensiverholungszone IE

- Pferdehaltungszone PF

- Spezialzone Seeufernutzung SSN

- Gewerbezone G

- Industriezone 1 I1

- Industriezone 2 I2

- Zone für gewerblichen Gartenbau GB

- Hafenzone HZ

- Offene Bauzone OBZ

B. SCHUTZZONEN

- Schutzzone historischer und kultureller Stätten SHK

- Grundwasserschutzzone GS

C. NICHT-BAUZONEN

- Freihaltezone F

- Landwirtschaftszone LW

- Reservegebiet RG

- Übriges Gemeindegebiet UEG

2Die Zonen sind im Zonenplan M 1:2’500 dargestellt. Er ist Bestandteil des Baureglementes und kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Für die genaue Lage der Zonengrenze ist allein dieser Plan verbindlich. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 18

A) BAUZONEN

Kernzone K

1

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 36BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 19

Die Wohn- und Gewerbezone ist eine gemischte Zone, in der neben Wohnbauten höchstens mässig störende Betriebe gestattet sind.

2Es gelten folgende Überbauungsmasse:

Wohn- & Gewerbezone

WG4 WG3

- Zahl der Vollgeschosse höchstens 4 3

- Grenzabstand mindestens gem. Art. 25 Ziff. 3 BR

- Gebäudelänge höchstens 40 m 40 m

- Gebäudehöhe höchstens 13 m 10 m

- Firsthöhe höchstens 17 m 14 m

- Ausnützungsziffer (Basisnutzung) 0.65 0.60 Die Ausnützungsziffer kann um 15 % erhöht werden, wenn a) ein Anteil von mindestens 25 % der Basisnutzung gewerblich genutzt wird oder b) ein Anteil von mindestens 15 % der Basisnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung steht.

Wohnzonen W2, W3 und W4

1

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 37BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 19

Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Es sind nur nicht störende Betriebe zugelassen; Art. 18 Ziff. 6 BR bleibt vorbehalten.

2Die Wohnzone W2 ist für zweigeschossige Wohnbauten aller Art (auch Terrassenhäuser) reserviert.

3Es gelten folgende Überbauungsmasse: Zone Zahl der Vollgeschosse max. Gebäudehöhe max. Firsthöhe max. grosser/kleiner Grenzabstand mind. max. Gebäudelänge Ausnützungsziffer (Basisnutzung) max. Wohnzone W2 2 7 m 10 m Gem. Art. 25 Ziff. 3 BR 40 m 0.45 Wohnzone W3 3 10 m 14 m " 40 m 0.60 Wohnzone W4 4 13 m 17 m " 40 m 0.65 Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 20

4Die Ausnützungsziffer kann im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in der Wohnzone um 10 % erhöht werden, sofern ein Anteil von mindestens 15 % der Basisnutzung für preisgünstigen Wohnraum bestimmt ist.

Landhauszone L2

1

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 53BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 25

Zur guten quartier- oder ortsbaulichen Gestaltung und Erschliessung können nach den Grundsätzen von Art. 6 BR in allen Bauzonen Gestaltungspläne erlassen werden.

2Vom Gemeinderat können Ausnahmen gewährt werden, wenn a) eine angemessene Beziehung zur baulichen und landschaftlichen Umgebung resultiert; b) grössere, zusammenhängende Grünflächen entstehen und die Kinderspielfläche in der Grösse von mindestens 25 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche für das Wohnen erstellt werden; c) Fussgänger- und Fahrverkehr getrennt sind, Abstellflächen und Garagen für Motorfahrzeuge zweckmässig zusammengefasst und mindestens 50 % als Unterflurgaragen angelegt werden; d) besondere Massnahmen zur Energieeinsparung getroffen werden; e) preisgünstiger Wohnraum geschaffen wird oder f) andere im öffentlichen Interesse liegende Mehrleistungen ausgewiesen werden.

3Für Gestaltungspläne, welche mehrere wesentliche Vorteile gegenüber der Normalbauweise aufweisen, kann der Gemeinderat namentlich folgende Ausnahmen von den Vorschriften bewilligen: a) Erhöhung der Ausnützungsziffer bis zu 10 % in den Zonen W4, W3, W2, WG4 und WG3; b) Vergrösserung der Gebäude- und Firsthöhen sowie der Gebäudelängen; c) Reduktion der internen Grenz- und Gebäudeabstände.

4In der Wohnzone W2 darf die zonengemässe Geschosszahl unter 5’000 m2 nicht überschritten werden.

5Gesamtüberbauungen sind einheitlich zu planen. Mit dem ersten Baugesuch muss der Gestaltungsplan für die ganze Überbauung eingereicht werden, und die Ausführung desselben ist durch öffentlich-rechtliche …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 64BZO Baureglement Gemeinde Freienbach · S. 29

Das Baureglement tritt mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft. Alle vorher eingegangenen Baugesuche sind noch nach den bisherigen Vorschriften zu beurteilen. Baureglement Gemeinde Freienbach, Publikationsexemplar 30

2Mit dem Inkrafttreten dieses Reglementes werden das Baureglement vom 22. Februar 19831 sowie das Reglement für den Bau von Strassen, Fuss- und Velowegen vom 21. Oktober 1983 aufgehoben. Im Weiteren werden die folgenden Quartiergestaltungspläne und Arealüberbauungen aufgehoben: - GRB 465 vom 23.3.1973 Baudepartement des Kantons Schwyz Kantonale Mittelschule Ausserschwyz auf KTN 915/1794, Schützenstrasse, Pfäffikon - GRB 1797 vom 7.12.1972 Max Dietschi, Robert Tausky, Alois Züger

9Mehrfamilienhäuser auf KTN 756 und 2103, Breiten, Pfäffikon - GRB 1369 vom 13.9.1972 Fürsorgefonds der KIBAG

2Mehrfamilienhäuser mit 44 Wohnungen auf KTN 1143 und 334, Obstgarten, Freienbach - GRB 1702 vom 24.11.1972 Baukonsortium Lagler-Christen-Kälin

12Terrassenhäuser und ein freistehendes Einfamilienhaus mit 25 Garagen auf

KTN 272, 273 und 274, Wilenstrasse, Wilen
-
GRB 514 vom 7.4.1972

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 29) verbindlich lesbar.

Erbengemeinschaft Emil Bachmann

2Mehrfamilienhäuser mit 29 Wohnungen auf KTN 280, Eulenweg, Wilen - GRB 1453 vom 18.11.1971 Gewoba, Genossenschaft für Wohnungsbau

2Mehrfamilienhäuser mit 28 Wohnungen auf KTN 266, Wilenstrasse, Wilen - GRB vom 19.10.1967/RRB vom 27.8.1968 Gemeindeabstimmung vom 5.5.1968 Strassen- und Baulinienplan, Gehren, Freienbach Die übrigen Quartiergestaltungspläne bleiben in Rechtskraft.

1Damit ist auch die nachf …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten.» · Art. 37

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 18). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 37, S. 190.95
Gebäudehöhe≤ 13 mArt. 37, S. 190.95
Firsthöhe≤ 17 mArt. 37, S. 190.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 37, S. 190.95
Ausnützungsziffer≤ 0.65Art. 37, S. 190.95

Extrahiert aus der BZO Freienbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W4

Was gilt in der Zone W4 in Freienbach?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Freienbach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W4 sein?
Laut BZO Freienbach: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Freienbach?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Freienbach ein?
Baugesuche in Freienbach laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Baubewilligungen / Bauamt, Gemeinde Freienbach, Unterdorfstrasse 9, Postfach 140, 8808 Pfäffikon. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W4 in der BZO Freienbach?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Freienbach erwähnen die Zone W4 namentlich, darunter Art. 33, Art. 36, Art. 37. BZO Freienbach lesen →

Weitere Zonen in Freienbach